Landesgericht Krems
Ohrfeige für Polizisten im Klinikum
Am 11. Dezember 2022 wurde eine Polizeistreife zu einem Einsatz im Bezirk Gmünd gerufen. Ein 32-Jähriger hatte seinen Mitbewohner attackiert. Der psychisch Kranke sollte ins Klinikum Waidhofen gebracht werden.
Aggressiv
Im Klinikum zeigte sich der Mann sehr aufgebracht und renitent. Er trat gegen Betten und Türen, war kaum zu beruhigen. Die Beamten versuchten zu deeskalieren und mit dem Tobenden ins Gespräch zu kommen. Plötzlich ging der 32-Jährige auf einen Beamten zu und versetzte ihm eine Ohrfeige. Dann beruhigte er sich und setzte sich auf ein Bett.
Persönlichkeitsstörung
Jetzt stand der Mann am Kremser Landesgericht vor einem Schöffensenat. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Einweisung in eine forensisch-psychiatrische Anstalt. Der psychiatrische Gutachter gab an, dass er den Beschuldigten schon mehrmals begutachtet habe. Er sei schon einmal in der Klinik Mauer behandelt worden. Der 32-Jährige leide an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit psychotischen Schüben, die auch durch kleine Alltagsstörungen ausgelöst werden könne. Er sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Aktuell sei es so, dass er unter Einhaltung bestimmter Anordnungen, eine bedingte Einweisung mit fünfjähriger Probezeit befürworten könne.
Will arbeiten
Der Beschuldigte gab an, dass ihm die Medikamentengabe und die psychologische Behandlung in der U-Haft geholfen hätten. Er habe vor, zu arbeiten und sich eine Wohnung zu suchen. Zwischenzeitlich könne er bei einem Freund unterkommen. Er sei auf den Beamten losgegangen, weil er wollte, dass dieser den Raum verlasse. Er kenne den Beamten vom Sehen und habe befürchtet, dass dieser seinen Eltern von der neuerlichen Einlieferung ins Klinikum erzähle. Er sei bereit, die Weisungen des Gerichts zu befolgen.
Bedingte Einweisung mit Auflagen
Der Schöffensenat entschied auf eine bedingte Einweisung mit fünfjähriger Probezeit. Der Angeklagte muss die regelmäßige Medikamenteneinnahme sowie psychiatrische Behandlung nachweisen. Auch muss er dem Gericht durch ärztliche Atteste bestätigen, dass er keinen Alkohol oder Drogen konsumiert. Bewährungshilfe wurde ebenso angeordnet. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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