Leserbrief: Predigtstuhl ist für Windpark ungeeignet
Leserbrief von Univ.Prof. Dr. Manfred Maier, Obmann des Vereins “Pro Thayatal”
Trotz des Ergebnisses der Volksbefragung in Gr.-Siegharts ist der Predigtstuhl nicht als Eignungsfläche für Windräder ausgewiesen. In den letzten Tagen war deshalb mehrfach vom "Diktat aus St. Pölten" zu lesen und von Entscheidungsträgern, die sich „von einer Handvoll lautstarker und ungemütlicher Windkraftgegnern in die Knie zwingen haben lassen".
Dieses Missverständnis kann leicht geklärt werden: Der Predigtstuhl ist nach Überprüfung durch unabhängige Fachexperten und die Umweltanwaltschaft als Eignungsfläche ausgeschieden, da die EU Richtlinien zum Schutz des Landschaftsbildes nicht eingehalten werden würden, streng geschützte Vogelarten laufend den Predigtstuhl überqueren (Seeadler, Kornweihe) und das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (EUROBATS) nicht eingehalten werden könnte. Zwei der Windräder würden sich näher zum Siedlungsgebiet der Gemeinde Dietmanns befinden, als dem gesetzlichen Mindestabstand entspricht.
Die Berücksichtigung dieser Tatsachen hat zum Ausschluss des Predigtstuhls durch die Raumordnungsbehörde geführt. In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die Bürgerinitiative „Pro Thayatal“ von Anfang an auf die ökologische Sensibilität der Region rund um den Predigtstuhl hingewiesen hat.
Die Volksbefragung konnte nur die prinzipielle Meinung der Bevölkerung auf Grundlage ihres damaligen Informationsstands erheben, konnte jedoch nicht die fachliche und juristische Beurteilung zur Eignung als Windpark ersetzen. Gesetzliche Vorgaben können in einem Rechtsstaat nicht mit Unterschriftenlisten oder Volksbefragungen ausgehebelt werden.
Um einen Vergleich zu bringen: Auch wenn die Mehrheit der Autofahrer für Tempo 180 auf Autobahnen stimmt, können trotzdem die vorhandenen Gesetze und Umweltvorgaben nicht außer Kraft gesetzt werden. Univ.Prof. Dr. Manfred Maier, Obmann des Vereins “Pro Thayatal”
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