Steiner-Prozess ist endgültig abgeschlossen
Oberster Gerichtshof weist Revision von Monika Steiner ab
WAIDHOFEN. Teil Drei des Steiner-Prozesses geht zu Ende: Der Oberste Gerichtshof hat die Revision von Monika Steiner abgewiesen. Damit ist die Auseinandersetzung zwischen der Stadtgemeinde Waidhofen und der gekündigten Personalvertreterin Monika Steiner zu Ende
Konkret ging es um die Frage, wer im Zweifelsfall eine Kündigung aussprechen darf. Laut Ansicht von Steiner hätte der Personalvertretungsausschuss - sofern er die Zustimmung zur Kündigung verweigert - über die Kündigung zu entscheiden. Das sieht man beim obersten Gerichtshof anders: Die Entscheidung über eine Kündigung oder Entlassung liege ausschließlich beim Dienstgeber, wobei der Personalvertretungsausschuss eingebunden werden soll.
Bei der Stadtgemeinde Waidhofen gibt man sich erleichtert: "Ich bin froh, dass der Oberste Gerichtshof so schnell zu einem Urteil gefunden hat und damit die rechtskonforme Vorgangsweise der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya in dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheit vollinhaltlich bestätigt hat. Es ist gut, dass nun unter dieses Kapitel von allen Beteiligten ein endgültiger Schlussstrich gezogen werden kann", kommentiert Vizebürgermeister Thomas Lebersorger die Entscheidung.
Wie die Gemeinde in einer Aussendung betont, würden der Stadt keine Kosten entstehen: "Die für den gesamten Arbeitsgerichtsprozess anfallenden Kosten von zirka
173.000 Euro sind zur Gänze von der Klägerin zu tragen."
Monika Steiner will am Montag zum Urteil Stellung nehmen.
Die Chronologie der Ereignisse
Die ehemalige Bedienstete und Vorsitzende des Personalvertretungsausschusses Monika Steiner wurde im Jahr 2012 gekündigt. Angeblich wegen mangelnder Arbeitsleistung, wie die Gemeinde betont. Monika Steiner fühlte sich als unbequeme Gewerkschaftern und Personalvertreterin von der Gemeinde gemobbt. Gegen diese Kündigung brachte Steiner 2012 beim Landesgericht Krems als Arbeits- und Sozialgericht eine Klage ein, die Mitte 2013 abgewiesen wurde.
Anschließend brachte Monika Steiner gegen dieses Urteil eine Berufung ein. Dieser wurde Ende Mai 2014 vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge gegeben. Das Berufungsgericht übernahm die Feststellungen des Erstgerichts.
Nun wurde vom Obersten Gerichtshof die Revision abgewiesen.
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