Fehlendes Geld in der Kassa nach Entlassung wieder aufgetaucht

- Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Christian Hemerka.
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Eine Mitarbeiterin wurde entlassen, nachdem ihr Diebstahl vorgeworfen wurde. Die Arbeiterkammer erreichte einen Vergleich.
WAIDHOFEN. Ein schnelles Urteil fällte ein Arbeitgeber im Bezirk Waidhofen, als eines Tages 500 Euro in der Kasse des Ladens fehlten: Er entließ jene Angestellte, die er für schuldig hielt, fristlos - und das obwohl die Frau schon mehrere Jahre in dem Betrieb gearbeitet hatte. "Die verzweifelte Frau wandte sich an die AK-Bezirksstelle Waidhofen, um sich beraten zu lassen", sagt Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Christian Hemerka. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau nicht die Einzige war, die das Geld hätte nehmen können - immerhin hatten mehrere weitere Mitarbeiter ebenfalls Zugang zur Kassa.
"Wir nahmen für die Waidhofnerin Kontakt mit dem Dienstgeber auf", sagt Hemerka. Mit Erfolg - ein Vergleich konnte geschlossen werden. Der ehemalige Chef der Angestellten wandelte die unberechtigte fristlose Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses um. "Dadurch erhielt die Frau die ihr zustehende Kündigungsentschädigung - mehr als 5.000 Euro - ausbezahlt", so der Bezirksstellenleiter. Das Rätsel um das verschwundene Geld wurde inzwischen auch schon gelöst: Es wurde verlegt und ist mittlerweile wieder aufgetaucht.
Bilanz für Arbeiterkammer
Insgesamt hat die Bezirksstelle Waidhofen im Vorjahr mehr als 860.000 Euro für Arbeitnehmer der Region erstritten, so der Bezirksstellenleiter: "Am häufigsten gefragt war unsere Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz und in sozialrechtlichen Fragen." Im letzten Jahr wandten sich fast 3.800 Menschen an die Bezirksstelle Waidhofen. "Das zeigt, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind. Auch Schulen greifen immer öfter auf unser Know-how zurück und auch der Sprechtag zum Konsumentenschutz wird gern angenommen", so Hemerka.
Jeder vierte Arbeitnehmer nahm Leistung in Anspruch
56 Millionen Euro - so viel hat die Arbeiterkammer Niederösterreich im Vorjahr für die niederösterreichischen Arbeitnehmer nach Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen gesichert. "Es handelt sich hier um Geld, das den Betroffenen zusteht und das ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde. Mit unserer Hilfe war es möglich, diese Summen für sie einzubringen", sagt Andreas Hitz, Kammerrat der Arbeiterkammer Niederösterreich. Jeder vierte Arbeitnehmer in Niederösterreich ließ sich von der Arbeiterkammer beraten, das sind rund 150.000 Beschäftigte. In knapp 4.200 Fällen erreichte die Arbeiterkammer die Zahlung ausstehender Löhne und Gehälter, indem sie beim Arbeitgeber intervenierte. Für weitere knapp 1.800 Fälle musste die Arbeiterkammer vor Gericht ziehen.
Im Arbeitsrecht betreffen die Anfragen in erster Linie finanzielle Ansprüche oder Probleme rund um Kündigungen sowie Urlaub. Im Sozialrecht geht es oft um Versicherungsansprüche.
Bessere Kündigungsfristen für Arbeiter
Mit Beginn des nächsten Jahres kommt es im Arbeitsrecht zu einer gesetzlichen Verbesserung, die von der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft schon lange gefordert wurde und nun umgesetzt wird: "Für die rund 260.000 Arbeiter gelten die gleichen Kündigungsfristen wir für Angestellte", so Arbeiterkammer Niederösterreich-Kammerrätin Michaela Schön. Im Regelfall bedeutet das eine Kündigungsfrist von sechs Wochen statt wie bisher 14 Tagen.
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