Radarmessungen durch Gemeinden: Wenn‘s blitzt, ist es die Polizei

Radarmessung: Die Bürgermeister im Bezirk wollen diese lieber der Polizei überlassen. | Foto: Polizei
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BEZIRK WAIDHOFEN. Seit 2008 dürfen Gemeinden keine Radarmessungen durch Privatfirmen durchführen lassen. Einige Bürgermeister in Niederösterreich wollen nun wieder Privatsheriffs losschicken. Gerade zu Schulbeginn sei die Sicherheit der Kinder durch Raser gefährdet, so etwa die Argumentation aus Melk. Die Bezirksblätter haben Bürgermeister aus dem Bezirk gefragt, wie sie zu den Kontrollen stehen.

Klare Absage aus Vitis

Vitis ist wahrscheinlich eine der Gemeinden mit dem stärksten Verkehrsaufkommen im Bezirk. Dennoch erteilt Bürgermeisterin Anette Töpfl Radarmessungen durch die Gemeinde eine klare Absage, schon allein aus finanziellen Gründen. Denn: in der aktuellen Regelung müssen die Gemeinden das Equipment selbst ankaufen und warten. Dazu müssen die Gemeinden gemeinsam mit Polizei und Bezirkshauptmannschaft ein Verkehrssicherheitskonzept erstellen, damit überhaupt Radarüberwachungen möglich werden. Dies sei deutlich zu viel Verwaltungsaufwand so die Bürgermeisterin, die darüber hinaus betont, dass ein Raser-Problem auf den Vitiser Gemeindestraßen ohnehin nicht existiere.

"Wenn dann sind die Bundesstraßen interessant, aber diese werden ohnehin durch die Polizei streng kontrolliert", so Töpfl, die anmerkt, dass Radarmessungen durch Gemeinden im ganzen Bezirk noch nie ein Thema bei Bürgermeisterkonferenzen waren.

Bewusstseinsbildung statt Strafen

"Von Radarstrafen halte ich gar nichts", stellt Bürgermeister Robert Altschach klar. In Waidhofen setze man mit einer mobilen Infotafel lieber auf Bewusstseinsbildung, was durchaus einen positiven Effekt habe, so der Bürgermeister. Aktuell ist die Tafel auf Anrainerwunsch in der Wienerstraße im Einsatz, denn Beschwerden über zu schnelle Autofahrer gebe es immer wieder. Aber: die Realität sieht dann oft anders aus. "In manchen Siedlungsstraßen haben die Anrainer das Gefühl, dass zu schnell gefahren wird, dem ist aber oft nicht so". Altschach: "Ich appelliere einfach an die Vernunft der Autofahrer vor allem im Siedlungsgebiet verantwortungsvoll zu fahren".

Also: Waldviertler Schnellfahrer bleiben von Radar-Sheriffs der Gemeinden verschont, wenn es bei uns blitzt, dann ist es die Polizei.

Der Hintergrund

Nach einem Erlass der Datenschutzkommission im Jahr 2008 wurde es den Gemeinden untersagt, private Firmen mit Radarmessungen zu beauftragen. Seitdem bemühen sich die Gemeinden um neue Lösungen, Geschwindigkeitsmessungen wieder durchzuführen – allerdings mit mäßigem Erfolg. Gemeinsam mit dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit dem der Datenschutz gewährleistet ist und gleichzeitig die Erhöhung der Verkehrssicherheit u.a. durch Radarüberwachungen möglich ist.

Der Kern der Sache ist die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Gemeinden. Gemeinden können - durchaus auch gemeinsam und über Gemeindegrenzen hinweg - ein Verkehrssicherheitskonzept erstellen, in dem auch mögliche Standorte für die Überwachung definiert und begründet werden.

Dieses Konzept bezieht nicht nur Gemeindestraßen, sondern auch Landes- und Bundesstraßen in den jeweiligen Gemeindegebieten mit ein. Die zuständige Verkehrsbehörde, prüft und genehmigt dieses Konzept dann. Die Gemeinden schaffen - alleine oder gemeinsam - die nötigen Radargeräte und Infrastruktur am Standort an, der Betrieb und die Abarbeitung der Strafanzeigen werden von der jeweils zuständigen Behörde (Polizei und Bezirkshauptmannschaften) übernommen. Die Einnahmen aus den Strafgeldern gehen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an die Gebietskörperschaften und damit vorrangig an den Straßenerhalter.

Für die Anschaffung und Wartung der Infrastruktur hat jedoch die Gemeinde aufzukommen und kann zudem nicht alleinig festsetzen, wo überwacht wird.

Bislang ist diese Lösung nur sehr zögerlich von den Gemeinden angenommen worden – daher besteht weiterhin die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage in der StVO, wonach die Gemeinde selbständig (eigener Wirkungsbereich) Überwachungen durchführen bzw. über Dritten (von ihnen beauftragte) Dritte durchführen lassen kann.

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