Rückschlag für Umweltorganisation
Beschwerde wegen Rodung in Lambach abgeblitzt
Einen herben Rückschlag mussten Umweltorganisationen und Bürgerinitiative in Lambach hinnehmen. Dort wollte man gegen die Rodung vorgehen und wandte sich an den Landesgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde aber zurück.
LAMBACH, STADL-PAURA. Wie berichtet war der neu errichtete Kreisverkehr und die Zufahrt zur B1 ein Dorn im Auge von Umweltorganisation und lokaler Bürgerinitiative. Der Grund: die dafür notwendigen Rodungen. Deswegen wurde Beschwerde beim oberösterreichischen Landesgerichtshof eingebracht. Inhalt der Beschwerde sei die Verbindung zum geplanten Kiesabbau-Vorhaben der Firma Treul, sowie die Gefährdung geschützter Tierarten wie dem Gelbringfalter und mehreren Feldermausarten im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Das Landesverwaltungsgericht kam aber auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerden als unzulässig zurückzuweisen waren.
Zurückweisungsgrund
Als Gründe für das Scheitern der Beschwerde nannte das Gericht die fehle Parteistellung. Nach dem Forstgesetzt haben nur Antragsberechtigten wie den Waldeigentümern oder deren Nachbarn das Recht, eine solche Beschwerde zu formulieren – nicht aber Umweltorganisation oder der Bürgerinitiative. Das Straßenbauprojekt bedürfe auch keiner eigenen Umweltverträglichkeitsprüfung.
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