Landesverwaltungsgericht lässt Beschwerde durch
Schafabnahme in Steinerkirchen war rechtswidrig
- Roland Scheinecker aus Steinerkrichen an der Traun wurden seine Schafe behördlich abgenommen – seiner Beschwerde wurde nun Recht gegeben.
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Wie berichtet, wurden Landwirt Roland Scheinecker aus Steinerkirchen seine rund 60 Schafe behördlich abgenommen – er ging vor Gericht und bekam nun zumindest teilweise Recht: Das Landesverwaltungsericht beurteilt den Entzug der Tiere als rechtswidrig.
STEINERKIRCHEN, WELS, LINZ. "Ich fühle mich ungerecht behandelt", erklärt Landwirt Roland Scheinecker aus Steinerkirchen: "Die Leute schauen mich schief an und ich darf wieder von Null anfangen." Mehr als 60 Schafe wurden ihm von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Wels-Land abgenommen – wegen "Gefahr im Verzug", wie es von der Amtstierärztin begründet wurde. MeinBezirk war bei der Abholung der Tiere dabei. Scheinecker zog mit Anwalt Benjamin Biberhofer von der Kanzlei Zahradnik aus Lambach vor das Landesverwaltungsgericht (LVG). Zumindest die Schafabnahme bewertet die Richterin als rechtswidrig. "Es ist zweifellos ein Erfolg für meinen Mandanten", so Biberhofer. "Ich werde mir nun meine Schafe zurückholen", unterstreicht Scheinecker.
- Es hagelte heftige Kritik am Vorgehen der BH-Wels Land, die aber "Gefahr im Verzug" in punkto Tierwohl sah.
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Rechtswidrigkeit der Maßnahme
Das Ergebnis des LVGs beruht aber nicht auf dem behördlichen Einschreiten, wie es in einer Stellungnahme heißt, sondern erfolgte aufgrund der "konkreten Durchführung der Maßnahme". Weil die Tiere noch länger in der Obhut von Scheinecker verblieben, ließ die Richterin "Gefahr im Verzug" nicht gelten. Die BH erklärt die Verzögerung laut Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz damit, dass in so kurzer Zeit keine passende Unterbringung für so viele Tiere gefunden werden konnte. Scheineckers Beschwerde ging durch:
"Die Abholung als eigenständige Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wird als rechtswidrig beurteilt."
- Landwirt Roland Scheinecker zieht mit Rechtsanwalt Benjamin Biberhofer und seinem Tierarzt Raphael Höllerer in Linz gegen die BH Wels-Land vor Gericht.
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Kritik kommt von Biberhofer, der seinen Mandanten ins falsche Licht gerückt sieht: "Hier wurde weder der Abnahmeanlass geprüft, noch eine Halterprognose gegeben." Immerhin bekomme Scheinecker einen Kostenersatz von rund 2.000 Euro – den Rest des entstandenen Schadens wolle man nun über die Amtshaftung geltend machen. "Die Kosten für den Transport der Tiere, die Unterbringung und die Versorgung der Schafe durch den Maschinenring muss nun der Steuerzahler übernehmen", zeigt sich der Rechtsanwalt verärgert und weiter:
"Mein Mandant hätte sich wenigstens eine Entschuldigung vonseiten der BH verdient, es geht hier schließlich um seine Lebensgrundlage."
"Nicht als Tierhalter geeignet"
Doch die Behörde kontert: "Aufgrund der vorgebrachten Fakten sind wir der Meinung, dass der Betroffene nicht als Tierhalter geeignet ist – es bestand aus unserer Sicht Handlungsbedarf", äußert sich Schwetz: "Das verhandelte Straferkenntnis wurde in vielen Punkten der Vernachlässigung der Betreuung der Tiere bestätigt", denn: Die Übertretungen des Tierschutzgesetztes wurden vom Gericht "grundsätzlich bestätigt." Laut Schwetz werde nun geprüft, ob die Behörde innerhalb von sechs Wochen in Revision geht:
"Wir nehmen aber die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis und lassen ihre Schlussfolgerungen in unsere behördliche Arbeit einfließen."
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