Debatte im Gemeinderat
Schutzzone und örtliche Bauvorschriften in Axams

Ortsteile, die wegen ihres charakteristischen Gepräges erhaltenswert sind, können durch eine Verordnung geschützt werden. | Foto: Hassl
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  • Ortsteile, die wegen ihres charakteristischen Gepräges erhaltenswert sind, können durch eine Verordnung geschützt werden.
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Bestehendes bewahren und Weiterentwicklung ermöglichen soll mit Vorgaben zum Ortsbildschutz gelingen. Ein sensibles Unterfangen, wie auch die jüngste Gemeinderatssitzung zeigte.

AXAMS. "Den ländlichen Charakter unserer Gemeinde zu erhalten, haben sich praktisch alle wahlwerbenden Gruppierungen vor der Wahl auf die Fahnen geheftet. Den Worten sollen jetzt zum einen durch die Ausweisung einer Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz sowie durch die Festsetzung örtlicher Bauvorschriften Taten folgen", begründete Bgm. Thomas Suitner das Anliegen. Konkret ging es dabei um die "Festlegung einer Schutzzone nach § 10 SOG 2021" sowie um die Erlassung von örtlichen Baufortschriften nach § 27 TBO 2022". Wichtiges Detail: Der Gemeinderat hatte lediglich über die "Auflage der Verordnungsentwürfe" zu entscheiden, um allen Betroffenen die Möglichkeit zur umfassenden Information sowie zur Stellungnahme einzuräumen. Im Vorfeld hatte es dazu bereits eine Informationssitzung gegeben.

Der Sachverhalt

Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) sieht vor, dass Gemeinden Ortsteile, die wegen ihres charakteristischen Gepräges erhaltenswert sind, durch eine Verordnung schützen können. Für Teile der Innsbrucker-, Georg-Bucher-, Sylvester-Jordan-, Karl-Schönherr-Straße und der Schlossgasse soll diese Schutzzone verordnet werden. Alte Baustruktur zu erhalten, weiterzuentwickeln und zu verbessern sowie bauliche Entwicklungen im Nahbereich, die eine nachteilige Auswirkung auf das Erscheinungsbild haben könnten, hintanzuhalten, ist das Ziel einer solchen Schutzzone. Zu-, Um- und Neubauten sowie bauliche Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes berühren, wie beispielsweise der Tausch von Fenstern oder Änderungen an der Fassade, sind dann durch einen Sachverständigenbeirat mit fachkundigen Vertretern bewilligungspflichtig. Charakteristische Gebäude unterliegen zudem einem Abbruchschutz.

Eine Schutzzonenverordnung für charakteristische Gebäude finde ich

Förderungsmöglichkeit

Hausbesitzer haben in der Schutzzone aber nicht nur Verpflichtungen: Die Mehrkosten bei Bauvorhaben, die durch die strengeren Vorgaben entstehen, werden von Land und Gemeinde abgedeckt.  Es werden auch beispielsweise die Kosten für statische Konstruktionen bei der Sanierung älterer Gebäude übernommen. Damit sollten jene unterstützt werden, die mit ihrem Haus einen Beitrag für das Ortsbild leisten. Viele von ihnen haben ihre Häuser über Jahrzehnte vorbildlich erhalten und bisher keine finanzielle Unterstützung bei Umbauarbeiten erhalten – das soll sich jetzt ändern.

Örtliche Bauvorschriften

Im Umkreis der Schutzzone sollten örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen erlassen werden. „Das Ortsbild ist die Visitenkarte der Gemeinde und das Erbe unserer Vorfahren. Wir möchten aus Axams kein Museum machen, aber klare Regeln für die bauliche Entwicklung im Ortszentrum vorgeben. Auch wenn über die Jahrzehnte viele ehrwürdige Bauten dem Abriss zum Opfer gefallen sind, gibt es dennoch Bausubstanz, die erhaltenswert ist“, erläuterte Bgm. Thomas Suitner die Beweggründe.

Die Beschlussfassung über die Auflage der Verordnungsentwürfe sorgte für rege Diskussionen im Gemeinderat. | Foto: Hassl
  • Die Beschlussfassung über die Auflage der Verordnungsentwürfe sorgte für rege Diskussionen im Gemeinderat.
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Heftige Diskussion

Viele Mandatare meldeten sich zu Wort und brachten ihre Sicht der Dinge zur Kenntnis. Die Meinungsvielfalt war breitest gestreut. Vor allem die Tatsache, dass die Umsetzung auch einen Vermerk bei den besonders charakteristischen Gebäuden im Grundbuch beeinhalten würde, sorgte für Aufregung. So auch bei einem emotionalen Zwischenruf aus dem zahlreich erschienenen Publikum. Die Gegner dieser Maßnahme sahen das Vorhaben "als Vorstufe zur Enteignung", orteten "eine Entscheidung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg" oder forderten zumindest weitere umfassende Informationen für die Betroffenen im Vorfeld eines derartigen Schrittes. Die Befürworter wiesen die beiden erwähnten ersten Punkte scharf zurück. Das Vorgehen entspreche genau der Forderung nach mehr Information der Bevölkerung. Allen Betroffenen würde die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt und von "Drüberfahren" könne keine Rede sein.

Knappe Abstimmung

Die Auflage der Verordnung zur Erlassung einer Schutzzone und örtlicher Bauvorschriften wurde schließlich mit denkbar knapper Mehrheit beschlossen. Neun Mandatare (6 "Frischer Wind", 2 "Gemeinsam für Axams", 1 "Pro Axams") stimmten für die Auflage, sieben (3 "Gemeinsam für Axams", 2 Grüne, 1 "Team Axams", 1 MFG) waren dagegen und es gab eine Stimmenthaltung bei den Grünen.
Vor allem das "geteilte Stimmverhalten" der Liste "Gemeinsam für Axams" von Vizebgm. Walter Mair sowie die Ablehnung durch die Grünen sorgte für einige Brisanz. Bgm. Thomas Suitner wollte dazu einen Umstand nicht unerwähnt lassen: "Die Causa wurde auch im Bauausschuss umfassend behandelt und einstimmig befürwortet. Die Vorarbeit in den entsprechenden Gremien kann man sich offenbar in Zukunft ersparen."

Weitere Berichte: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

Ortsteile, die wegen ihres charakteristischen Gepräges erhaltenswert sind, können durch eine Verordnung geschützt werden. | Foto: Hassl
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