Verfassungsgerichtshof
Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars
Mehrere Betreiber von Shisha-Bars hatten sich gegen das vom Nationalrat beschlossene allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Dieser lehnte am Mittwoch jedoch die Behandlung zweier Gesetzesprüfungs-Anträge ab.
ÖSTERREICH. Sei dem ersten November gilt ein totales Rauchverbot in Bars und Diskotheken. Die Shisha-Bars wollten in ihren Anträgen auf Gesetzesprüfung von den übrigen Lokalen unterschieden werden. Eingebracht wurden die Anträge vom Verband der Shisha-Bar Betreiber Österreich (VSBÖ). Konkret von zwei Rechtsanwaltskanzleien, der Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH und der Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH. Argumentiert wurde, dass niemand zu einem anderen Zweck, als eine Wasserpfeife zu rauchen, in eine Shisha-Bar gehe. Eine Gleichbehandlung von Shisha-Bars und anderen Gastronomiebetrieben sei unsachlich, hieß es in dem Antrag weiter.
Nichtraucherschutz vorrangig
Der VfGH sieht das anders und urteilt, es sei "sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe im Hinblick auf den Nichtraucherschutz gleich behandelt." Das gelte auch für die Einbeziehung von Wasserpfeifen – und damit von Shisha-Bars – in den Anwendungsbereich des umfassenden Nichtraucherschutzes in Gastgewerbebetrieben.
Ein Eingriff in Grundrechte sei daher "gerechtfertigt", da damit im "öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz" – verfolgt würden und "das Rauchverbot zur Zielerreichung" geeignet sei, begründet der VfGH seine Entscheidung.
Der Obmann des Shisha-Verbands, Jakob Baran, sprach gegenüber dem Standard von einer Katastrophe. Auch er habe in seinem Lokal in Wien-Kagran seit dem Rauchverbot 80 Prozent Umsatzeinbußen verzeichnet. Acht Mitarbeiter habe er nach Eigenangaben bereits kündigen müssen. Österreichweit seien bereits 1.500 Mitarbeiter abgemeldet worden, so Baran.
Gastronomen klagen über Umsatzeinbußen
In der Gastronomie spürt man ebenfalls Umsatzeinbußen, weil die Gäste nach ein, zweimal nach draußen rauchen gehen das Lokal verlassen würden, anstatt noch eins zu trinken und eine Zigarette dazu zu genießen, beklagen Gastronomen. Um das Rauchverbot zu umgehen, sorgte dies zuletzt für eine erhöhte Nachfrage im Zeltverleih, um Raucher in beheizten Gastrozelten unterzubringen. In Graz gingen den Zeltverleihern zwischenzeitlich sogar die Zelte aus.
Unterstützung für die Shisha-Bar-Betreiber kommt von der Wiener Wirtschaftskammer (WKO). „Österreich ist das einzige Land in der EU, in der es keine Ausnahme für Shisha-Bars gibt“, sagte Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der WKO.
Raucherclub als Ersatz
Aufgrund der prekären Situation setzen die Shisha-Bars jetzt auf Raucherclubs. Diese sind in Hinterzimmern nur für Vereinsmitglieder des Shisha-Verbandes geöffnet. Gegen einen Unkostenbeitrag können Vereinsmitglieder Shishas konsumieren. Die Ausgabe von Getränken und Speisen ist nicht erlaubt. Shisha-Verbands-Obmann Baran habe jedenfalls bereits 26.000 Vereinsmitgliedskarten ausgestellt, mit denen man Zutritt zu Raucherklubs erhalte, wie er gegenüber dem Standard erklärte.
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