Totales Rauchverbot kommt
VfGH lehnt Antrag der Nachtgastronomie ab

In zwei Wochen tritt das totale Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft.  | Foto: Pixabay

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnt am Mittwoch den Antrag der Nachtgastronomie auf eine Ausnahme ab. Ab ersten November gilt ein totales Rauchverbot in Bars und Diskotheken.

ÖSTERREICH. Nachdem der Nationalrat im Juli ein absolutes Rauchverbot beschlossen hatte, hatten sich mehrere Besitzer von Nachtlokalen an den VfGH gewendet. Mit ihrem Antrag wollten sie eine Unterscheidung der Nachtgastronomie von den übrigen Lokalen. Der Grund: Ein absolutes Rauchverbot würde u.a. zu einer erhöhten Belästigung der Anrainer durch rauchende Gäste vor Nachtlokalen führen. Man befürchtete weitere Beschränkungen des Betriebes.

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Gesundheitsschutz vorrangig

Der VfGH sieht das anders und urteilt: Der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sei nicht überschritten worden. Er verwies auf seine Erkenntnis vom 18. Juni 2019, wonach „Rauchen von Tabakwaren (…) ein gesellschaftliches Phänomen, das gesundheitsschädlich ist und auch andere Menschen gefährdet“, ist. Laut VfGH sei dem Gesetzgeber nicht entgegen­zutreten, wenn er den Gesundheitsschutz und die Interessen von Arbeitnehmern höher bewerte, als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben.

Die angefochtene Regelung greife demnach nicht unverhältnismäßig in die rechtlich geschützten Interessen der Gewerbetreibenden ein.  Dem Gesetzgeber stehe es auch frei, als Folge des Rauchverbots in solchen Lokalen Beeinträchtigungen von Nachbarn in Kauf zu nehmen. Dies umso mehr, als es gewerberechtliche und zivilrechtliche Regelungen gibt, die den Schutz der Nachbarn ermöglichen, so der VfGH.

Nach Jahren des Hin und Her tritt in Lokalen das Rauchverbot also in zwei Wochen in Kraft.

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