FPÖ-Parteischiedsgericht
Strache: „Ich wurde bis dato nicht eingeladen“
Ex-FPÖ-Chef Strache bestreitet am Montag, eine Einladung zu einem Parteischiedsgericht bekommen zu haben. Die Wiener FPÖ widerspricht ihm.
ÖSTERREICH. Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache meldete sich am Montag zu seinem drohenden Ausschluss aus der FPÖ zu Wort. Strache bestritt gegenüber der Tageszeitung "Österreich", von der FPÖ zu einem Parteischiedsgericht eingeladen worden zu sein: „Ich wurde bis dato nicht eingeladen.“
Vergangene Woche hatte der Landesparteisekretär der FPÖ Michael Stumpf bestätigt, dass dem ehemaligen Vizekanzler eine bestimmte Frist eingeräumt werde, innerhalb der er vor dem FPÖ-Parteigericht aussagen könne. Die schriftliche Einladung werde demnächst abgeschickt, so Stumpf.
Parteischiedsgericht nicht zuständig
Das Parteischiedsgericht sei für einen Ausschluss aber gar nicht zuständig, erklärt Strache gegenüber der Tageszeitung „Österreich“ am Montag. „Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei meinem von mir vorgeschlagenen Nachfolger und geschäftsführenden Landesobmann Nepp und dem FPÖ-Wien-Vorstand. Dann kann ein Schiedsgericht zwecks möglicher Berufung von mir angerufen werden“, so Strache. Das Schiedsgericht dürfe nicht als Beratungsgremium missbraucht werden. Strache betonte erneut, dass die FPÖ mit ihm seit Monaten nicht das Gespräch gesucht habe.
Auf die Frage, ob er im Fall eines Ausschlusses eine eigene Partei gründen werde, antwortete der ehemalige Obmann der FPÖ : Er habe der FPÖ-Wien-Funktionärsspitze ein Angebot für einen gemeinsam möglichen Weg gemacht. „Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht.“
Einladung eingeschrieben übermittelt
Der Wiener Landesparteisekretär Michael Stumpf widersprach Straches Aussagen per Aussendung: "Das Parteigericht kann gemäß §16 (5) der Statuten der Wiener FPÖ von jedem ordentlichen Mitglied angerufen werden, um die Person betreffende Vorwürfe zu prüfen." Es sei verwunderlich, dass der ehemalige Obmann die klar definierten Parteistatuten bewusst falsch interpretiere, so Stumpf. Außerdem sei, nach zwei Zustellversuchen durch einen Botendienst, die Einladung für eine Aussage vor dem Parteigericht eingeschrieben übermittelt worden. „Falls Heinz-Christian Strache einer Aussage als Beschuldigter nicht nachkommen möchte, soll er dies dem Vorsitzenden mitteilen, da dies das Verfahren beschleunigen würde“, hieß es weiter. Die FPÖ toleriere keine "Verzögerungsversuche".
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