Staatsanwaltschaft Wien
"Wesentliche Ermittlungserfolge" in Ibiza-Affäre
Die Staatsanwaltschaft Wien erläuterte die Verdachtslage in der Causa Ibiza am Dienstagnachmittag erstmals in einer ausführlichen Pressemeldung.
ÖSTERREICH. Bisher hatte sich die Staatsanwaltschaft mit Auskünften über die Ermittlungen in der Causa Ibiza zurückhaltend gezeigt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass es sich um eine Verschlusssache handle. In einer Aussendung am Dienstag hieß es aber es dann, dass die Staatsanwaltschaft in Sachen "Ibiza-Video" bereits wesentliche Ermittlungserfolge erzielt“ habe. Es werde gegen sieben Beschuldigte ermittelt. Nach der derzeitigen Verdachtslage sollen zumindest zwei Personen an Planung und Umsetzung der Aufnahmen beteiligt gewesen sein. Es gebe aber keine Hinweise, dass in die Planung oder Erstellung des Ibiza-Videos kriminelle Organisationen oder ausländische Geheimdienste involviert gewesen seien.
„Summen in Millionenhöhe“
Gegen sieben Personen werde unter anderem wegen des Verdachts des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, der Fälschung besonders geschützter Urkunden, der versuchten Erpressung sowie des schweren Betruges ermittelt.
Seit der Aufnahme der Erhebungen im Mai 2019 habe man in "ausgezeichneter intensiver Zusammenarbeit" mit der vom Bundeskriminalamt eingerichteten SOKO ermittelt. Seitdem habe es 40 Vernehmungen, 15 Hausdurchsuchungen und 36 Kontenöffnungen gegeben. Außerdem seien mehr als ein Dutzend Europäische Ermittlungsanordnungen in die Niederlande, nach Spanien und Deutschland sowie ein Rechtshilfeersuchen in die Schweiz übermittelt worden.
Ob die drei in Untersuchungshaft sitzenden Personen an der Entstehung des Videos beteiligt waren, sei noch Gegenstand der Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft. Derzeit bestünde gegen sie der Verdacht des Suchtgifthandels und des schweren Betruges, "zumal sie unter anderem Falschinformationen an den Betreiber einer Homepage verkauft haben sollen".
In einem Tonstudio sei das Ibiza-Video qualitativ verbessert worden, berichtete die Staatsanwaltschaft weiter. Danach sei das Video „erfolglos“ mehreren Personen zum Kauf angeboten worden. Gefordert sollen dafür „Summen in Millionenhöhe“ worden sein, so die Staatsanwaltschaft.
Weitere Schritte
Im weiteren Verfahren seien jetzt unter anderem die zahlreichen sichergestellten Datenträger auszuwerten. Ausständig sei auch die Entscheidung des Gerichts über den Widerspruch des involvierten Anwaltes gegen die Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern bei einer Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei im August .
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