Novelle der Wiener Bauordnung
Kritik an geplanten Airbnb-Regelungen

- Kurzzeitvermietungen sollen künftig auf 90 Tage im Jahr befristet werden.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Georg Herrmann
Eine für Herbst geplante Novelle der Wiener Bauordnung soll die Kurzzeitvermietungen über Airbnb einschränken. Von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern kommt Kritik.
WIEN. Die Stadt Wien will mit der geplanten Neuregelung den Wohnungsmarkt schützen und die Wohnraumschaffung fördern. Teil davon ist die Befristung von Vermietungen von Wohnungen zu touristischen Zwecken auf maximal 90 Tage im Jahr. Mit dieser Vorschrift sollen gewerbliche, gewinnorientierte Kurzzeitvermietungen verhindert werden. Nicht alle sind von der geplanten Änderung begeistert.
Mehrere Kritikpunkte des ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) spricht von "absurden Regulierungen". ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer kritisiert, dass die Regelung nicht zwischen Mieterinnen und Mieterin und Eigentümerinnen und Eigentümern unterscheide. Die geplante Novelle würde bei Mieterinnen und Mieter zu kurz greifen, die einen geringen Mietzins zahlen und ihre Wohnung untervermieten, um sich so etwas Zuverdienst zu sichern. Eine weiterer Kritikpunkt des Bunds ist die Schwierigkeit, etwaige Überschreitungen des 90-Tage-Limits nachzuweisen.
Außerdem sei es problematisch, Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnungen so einzuschränken. Prunbauer sagt: "Das persönliche Eigentum sowie die freie Verfügung darüber ist als hohes Gut zu bewahren. Dies muss auch die Möglichkeit einer Kurzzeit-Vermietung einschließen." Die Grenze liege dort, wo die gewerbliche Beherbergung laut Gewerberecht beginne.

- Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) spricht von "absurden Regulierungen" und hinterfragt die Umsetzung der Regelung.
- Foto: Screenshot Airbnb
- hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)
Abgleich mit Taxen
Im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) kann man die Kritik nicht verstehen. Ein Sprecher erklärt: "Es geht darum sicherzustellen, dass Wohnungen zum Wohnen verwendet werden und nicht weitervermietet werden." Mithilfe der Novelle werde es auch möglich, zu kontrollieren, ob die 90-Tage-Beschränkung eingehalten wird. Das passiert künftig mit einem Abgleich mit den entrichteten Ortstaxen.
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