Wien
Chats über Bombenbau vor der Vienna Pride sind aufgetaucht
Vor der Vienna Pride wurden drei junge Männer festgenommen. Sie sollen einen Anschlag geplant haben. Nun wurde laut orf.at bekannt, dass über einen Bombenbau gechattet wurde.
WIEN. Vor der Vienna Pride wurden drei junge Männer wegen Verdachts auf einen geplanten Anschlag in Untersuchungshaft genommen. Inzwischen sind die Beschuldigten bereits wieder enthaftet und neue Fakten sind aufgetaucht.
So soll sich der 14-Jähriger in einem Chat informiert haben, wie man eine Bombe bauen könne. Dabei soll er auch darüber recherchiert haben, dass er diese über ein Telefon auslösen wolle, so orf.at. Im Gespräch gab er angeblich auch an, dass er eine Sehschwäche hätte und nicht zielen könnte. Was allerdings nicht in dem Chat vorkommt, seien Anschlagspläne, betonte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Allerdings wurde auf weitere Ermittlungen hingewiesen.
Gebrauchsanweisung für Sturmgewehr
Nach diesen neuen Erkenntnissen der Chat-Gespräche scheint es kaum Hinweise auf einen Anschlag auf die Regenbogenparade zu geben. Zwar gehen aus den Internetgesprächen eine ablehnende Haltung gegenüber der LGBTQ-Community hervor, aber ein konkreter Plan für einen Anschlag der Pride scheint es nicht zu geben.
Beim 20-Jährigen sollen neben einer Anleitung zum Bombenbau am Handy auch eine Gebrauchswanweisung für ein AK-47-Sturmgewehr gefunden worden. Auch scheint es, als wollte der Jugendliche in den islamischen Staat ausreisen. „Er wollte seine Neugier befriedigen“, kommentierte Andreas Schweitzer, der Anwalt des 14-Jährigen, überzeugt, dass sein Mandant trotz all der vorliegenden Infos, keinen Anschlag geplant habe.
Bilder mit IS-Symbolik
Gegen alle drei mutmaßlichen Täter wird weiterhin ermittelt– sie sollen einer terroristischer Vereinigung zugehören und Mitglieder eine terroristischen Organisation seien. Da auf den Telefonen der Beschuldigten mehrere Bilder mit IS-Symbolik gefunden. Der Anwalt vermutet jedoch, dass die Hasudurchsuchungen illegal wären.
Die DSN verteidigte ihr Vorgehen kürzlich: Nach den Bestimmungen des Polizeikooperationsgesetzes dürfe man zwar sensible Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten ohne deren Zustimmung nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Gleichzeitig sei man als Sicherheitsbehörde gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung aber verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln und der Staatsanwaltschaft über einen Anfangsverdacht gegen eine Person zu berichten.
Zum Fall selbst unterstrich die DSN, dass „nach wie vor intensive Ermittlungen“ liefen. So steht noch die Auswertung von Datenmaterial bevor. Auch seien noch viele Vernehmungen, Befragungen und kooperative Abstimmungen erforderlich.“ Die bisherigen Ergebnisse zeigten für den DSN ein „klares Bild der vorhandenen Radikalisierung“.
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