Skifahren, Handel und Kultur
Das gilt in Wien nun im vierten Lockdown

- Das Leben der Wienerinnen und Wiener wird mit 22. November wieder drastisch eingeschränkt.
- Foto: Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com
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Mit 22. November befindet sich Wien im vierten Lockdown. Von Skifahren bis Einkaufen – Die BezirksZeitung hat alle neuen Regeln im Überblick.
WIEN. Bis voraussichtlich 12. Dezember soll der erneute Lockdown in Wien gelten. Für diesen Zeitraum gelten die altbekannten Ausgangsbeschränkungen: Die Wohnung dar man für die Arbeit, zum Zweck der Erholung und zur Deckung der Grundbedürfnisse verlassen werden – dazu zählt auch der Impftermin. Besuchen kann man in diesem Zeitraum einzelne engste Angehörige oder wichtige Bezugspersonen.
Spazieren im Prater oder entlang des Donaukanals ist also möglich, ausgiebiges Shoppen eher weniger. Der Handel schließt wieder komplett – Öffentliche Apotheken, der Lebensmittelhandel, Drogerie, Banken und Tankstellen haben weiterhin normal geöffnet. Via "Click & Collect" dürfen auch vorbestellte Waren abgeholt werden. Gärtnereien sind geöffnet, da sie landwirtschaftliche Betriebe sind. Hier kann man auch noch Adventkränze kaufen. Auch Christbaumverkäufer dürfen ihrem Geschäft nachgehen.
Gastro bis Homeoffice
Die Gastronomie darf nur für die Abholung von Speisen und alkoholfreien Getränken betreten werden. Die Konsumation ist nicht im Umkreis von 50 Metern gestattet. Die Wiener Advent- und Weihnachtsmärkte müssen nach einem erfolgreichen Start wieder schließen.
Das Homeoffice wird seitens der Regierung klar empfohlen, am Arbeitsplatz braucht man ansonsten einen 3-G-Nachweis. In allen Einrichtungen und Verkehrsmitteln herrscht FFP2-Maskenpflicht (Ausnahmen gibt es für Kinder und Schwangere) und eine Zwei-Meter-Abstandsregel.
Auch Wiener Ämter im Lockdown
Mit dem Lockdown haben Die Ämter und Dienststellen der Stadt den den persönlichen Parteien- und Kundenverkehr auf das Nötigste reduziert. Nur in unaufschiebbaren und dringenden Fällen dürfen physische Termine wahrgenommen werden. Ein unaufschiebbarer Termin liegt etwa vor, wenn jemand als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen diverser Stellen gültige Ausweise und Unterlagen benötigen.

- Viele Anträge der Ämter und Dienststellen können online erledigt werden.
- Foto: pexels/Burst
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Viele Anträge können aber bereits telefonisch oder online erledigt werden: https://www.wien.gv.at/amtshelfer. Bei persönlichen Terminen empfiehlt die Stadt, sich vorher testen zu lassen. In allen Ämtern und Dienststellen der Stadt Wien gilt FFP2-Maskenpflicht.
Schulen offen, Skifahren erlaubt
Kindergärten und Schulen bleiben geöffnet, die Regierung ruft aber dazu auf, wo es möglich ist, die Kinder zu Hause zu betreuen. Seitens der Schulen gibt es Lernpakete. 100 Klassen in Wien sind derzeit geschlossen. "Dort wo das Risiko zu hoch ist, werden auch in den nächsten Wochen Klassen geschlossen werden", so der Bildungsdirektor Heinrich Himmer (SPÖ) am Sonntag, 21. November, gegenüber des ORF in Wien Heute. "Alle, die am Montag kommen, werden eine sichere Schule vorfinden", verspricht er.

- Schulen bleiben geöffnet, Distance-Learning aber klar empfohlen.
- Foto: Land schafft Leben
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Der gesamte Kultur- und Freizeitbereich bleibt bis Mitte Dezember geschlossen. Spitzensport-Veranstaltungen dürfen ohne Zuschauer stattfinden. Skifahren ist erlaubt – möglich macht das eine Änderung des Verordnungsentwurfs. Bisher war vorgesehen, dass Seilbahnen nur genutzt werden dürfen, wenn man sie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse oder zu beruflichen Zwecken benötigt. Nunmehr stehen sie auch allen anderen offen, sollten sie geimpft oder genesen sein. Neben dem 2G-Nachweis ist auch eine FFP2-Maske zu tragen. Der Dachstein steht für Skifahrer somit auch während des Lockdowns offen, die Planai öffnet am Freitag, 26. November.
Bei Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen muss ein 2G-Nachweis und ein gültiger PCR-Test mitgeführt werden. Erlaubt sind nur zwei Personen pro Tag.
Kontrollen und Strafen
Wer sich nicht an die neuen Maßnahmen hält, der muss mit Strafen rechnen, die Kontrollen werden verschärft. Vergangene Woche wurden bundesweit von der Polizei bereits mehr als 100.000 Kontrollen durchgeführt.
Bei Nichtmitwirken bei Kontrollen oder beim Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen drohen bis zu 1.450 Euro Strafe. Bei Verstoß gegen die 3G-Regeln am Arbeitsplatz drohen für Arbeitnehmer Strafen bis 500 Euro, für den Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. Bei gewerbsmäßigen Lockdown-Verstößen drohen sogar Strafen bis 30.000 Euro.
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