Angeklagter bestreitet Tat
Frau auf Party missbraucht und leblos abgelegt

Ein Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine unter Drogen stehende Frau missbraucht und sie anschließend tot vor seiner Wohnung abgelegt haben soll | Foto: AllaSerebrina/Panthermedia
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  • Ein Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine unter Drogen stehende Frau missbraucht und sie anschließend tot vor seiner Wohnung abgelegt haben soll
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Ein junger Mann muss sich seit Dienstag vor Gericht verantworten. Er soll im Dezember 2022 eine seiner weiblichen Partygäste, die unter Drogen stand, mutmaßlich missbraucht haben.

WIEN. Jener Mann, der in einer Döblinger Wohnung eine junge Frau unter Drogeneinfluss missbraucht und danach leblos vor seine Wohnung gelegt haben soll, bestreitet den Vorwurf. Die „Schlussfolgerungen“ der Staatsanwaltschaft seien nicht richtig, erklärte der Verfahrenshelfer des Angeklagten. Was die inkriminierte sexuelle Handlung betrifft, „haben wir niemanden, der uns sagt, dass es nicht einvernehmlich gewesen sein könnte“, so der Verfahrenshelfer weiter.

Die Anklage lautete auf sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 Absatz 1 StGB) und Imstichlassen einer Verletzten mit Todesfolge (§ 94 Absatz 2 StGB). Beide Anklagepunkte wurden bestritten. Der Angeklagte könne sich aufgrund der damaligen Berauschung an nichts erinnern. Zum Vorwurf, der 18-Jährige habe nicht die Rettung gerufen, als er bemerkte, dass die 19-Jährige kein Lebenszeichen mehr gab, hielt der Verfahrenshelfer fest: „Womöglich hat er es erst bemerkt, als sie schon tot war.“ In "Panik" habe er sie vor die Wohnung gelegt. 

Hausbewohner bemerkten die am Boden liegende junge Frau und alarmierten die Rettung. Obwohl die Rettungskräfte noch an Ort und Stelle mit einem Defibrillator-Einsatz um ihr Leben kämpften, kam für die 19-Jährige jede Hilfe zu spät.

Erinnerungslücken „sind Schutzbehauptungen“

Der Verfahrenshelfer behauptete, sein Mandant hätte Erinnerungslücken wegen der Drogen, die laut dem Staatsanwalt aber „medizinisch nicht nachvollziehbar“ seien. „Das sind Schutzbehauptungen“, führte der Staatsanwalt an und stützte sich auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.

Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, der nächste Termin ist für den 8. August angesetzt. | Foto: Credit Tobias Steinmaurer / picturedesk.com
  • Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, der nächste Termin ist für den 8. August angesetzt.
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Laut dem Obduktionsgutachten dürfte die junge Frau schon im Vorfeld Drogen konsumiert gehabt haben. Fest steht, dass sie in der Wohnung irgendwann das Bewusstsein verlor bzw. einschlief, worauf der damals 17-Jährige sie laut Anklage missbraucht haben soll. Die Anklagebehörde stützt sich dabei auf ein DNA-Gutachten. 

Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, der nächste Termin ist für den 8. August angesetzt.

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