Prikraf-Prozess
Freisprüche für Strache und Grubmüller rechtskräftig
Bei der Prozess-Neuauflage im Jänner rund um die Affäre um die Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) wurden Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und sein Mitangeklagter, der Klinikbetreiber Walter Grubmüller, freigesprochen. Die Freisprüche sind rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück.
WIEN. Neuigkeiten in Sachen Prikraf-Affäre: nachdem Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Betreiber der Privatklinik Währing Walter Grubmüller im vergangenen Jänner bei der Prozess-Neuauflage freigesprochen wurden, sind die Urteile nun auch rechtskräftig. Das bestätigte das Landesgericht für Strafsachen Wien.
Der Vorwurf kurz umschnitten: Es ging um Bestechung in Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung. Grubmüller hatte für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen – Initiativantrag der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.
Staatsanwaltschaft zog Berufung zurück
Im ersten Rechtsgang wurde Strache im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt, der Eigentümer der Klinik Währing zu zwölf Monaten auf Bewährung. Beide legten jedoch Rechtsmittel ein, das Oberlandesgericht Wien leistete Folge – es kam zu einer Neuauflage des Prozesses im November vergangenen Jahres, die am 10. Jänner 2023 mit Freisprüchen endete.
Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Nach den Freisprüchen war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen – diese wurde jetzt zurückgezogen.
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