Bilanz-Loch
Geflohene wohnen zu lange in Wiener Pensionistenwohnheim

Das Haus zum Leben in Döbling. (Archiv) | Foto: Friedrich Jansenberger/ KWP
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  • Das Haus zum Leben in Döbling. (Archiv)
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Der Stadtrechnungshof hat sich die Unterbringung von Geflohenen genauer angesehen. Konkret werden diese unter anderem in den Pensionistenwohnheimen der Stadt, bekannt als Häuser zum Leben, untergebracht. Nach gültigem Asylbescheid sollten diese dann die Unterbringungen verlassen müssen, was jedoch nicht immer geschieht. So entsteht ein größeres Bilanz-Loch für die Häuser.

WIEN. Seit 2015 bietet das Kuratorium der Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) nicht nur Seniorinnen und Senioren Wohnmöglichkeiten an. Auch Geflüchteten wird auf Zeit ein Platz zur Verfügung gestellt, nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben und so in der Mindestsicherung landeten.

Finanziert werden diese Plätze durch den Fonds Soziales Wien (FSW). Doch nur temporär, eben genauso lange, bis ein gültiger Bescheid zu den jeweiligen Asylbeträgen vorliegt. Dann sollten die Betroffenen nach einer Frist von Monaten ihren Platz verlieren, der FSW stellt parallel dazu die Zahlungen ein.

In den Häusern zum Leben werden für den FSW auch Flüchtlinge untergebracht. (Archiv) | Foto: Kuball/ KWP
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Und genau hier hat der Stadtrechnungshof Wien bei einer Prüfung zuletzt Verfehlungen gesehen. So würden teilweise Personen, welche über einen gültigen Asylbescheid verfügen, noch länger beim KWP einen Platz bekommen als eigentlich vorgesehen. Ganz konkret betroffen sein soll das Haus Döbling, wie aus dem jüngsten Prüfbericht des Wiener Stadtrechnungshofs hervorgeht.

92.000 Euro offen

Angesehen hat man sich die Zeiträume 2021 bis 2023 in dem Wohnhaus. Während 2021 bzw. 2022 die Zuwendungen für die Unterbringung von Schutzbedürftigen noch gedeckt waren, klaffte in der Jahresbilanz ein sattes Minus von 91.922 Euro in der Statistik. 

Die Prüfer hielten fest, dass sich in den drei Jahren zwar die Auslastung der Wohnplätze von Jahr zu Jahr stieg, was zu einer Kostensteigerung generell führte. "Jedoch verzögerte sich häufig deren Auszug (Anm. Red.: der Asylberechtigten) in Ermangelung von anderen geeigneten Wohnmöglichkeiten".

Da die Jahre davor die Gelder ausreichten, soll der FSW die entstandene Finanzlücke von knapp 92.000 Euro zunächst abgelehnt haben, so der Stadtrechnungshof. Ein weiterer Antrag auf eine zusätzliche Projektförderung für diese Summe war jedoch bei der Prüfung durch den Stadtrechnungshof zu diesem Zeitpunkt vom FSW noch nicht abgewickelt.

In anderen Heimen Platz

Kritisch sieht diese "Längerbelegung" der Plätze deshalb der Stadtrechnungshof, weil es auch in anderen Häusern zum Leben Wohneinheiten für Geflüchtete gibt. Diese wären zu diesem Zeitpunkt nicht belegt gewesen: "Um die Auslastung auf einem hohen Niveau zu halten,
empfahl der StRH Wien dem KWP, regelmäßig das jeweilige aufgrund der räumlichen Gegebenheiten tatsächlich verfügbare Platzangebot an den FSW zu kommunizieren, sodass eine treffsicherere Zuweisung von Flüchtlingen auf die vorhandenen Wohnplätze erfolgen kann".

Flüchtlingsströme seien volatil, argumentiert das KWP. Dies erschwere die Verteilung auf verschiedene Häuser. (Archiv) | Foto: Land Steiermark/Peter Drechsler
  • Flüchtlingsströme seien volatil, argumentiert das KWP. Dies erschwere die Verteilung auf verschiedene Häuser. (Archiv)
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Beim KWP erklärt man in dem Bericht, dass grundsätzlich über eine EDV-Applikation eine tagesaktuelle Einsicht über Leerstände habe. "Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Empfehlung des StRH Wien für das KWP nachvollziehbar", erkennt man an, aber: "Systemisch ist
sie jedoch nur bedingt anwendbar. Flüchtlingsströme und der daraus resultierende Unterbringungsbedarf sind sehr volatil, daher beinhaltet die Grundversorgungsvereinbarung nach § 15a B-VG keine Auslastungsobergrenze und besteht auch kein Auftrag zur Vollauslastung".

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Flüchtlingsströme seien volatil, argumentiert das KWP. Dies erschwere die Verteilung auf verschiedene Häuser. (Archiv) | Foto: Land Steiermark/Peter Drechsler

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