WU Wien
Gewerkschaft lehnt 2-G-Regel für Mitarbeitende an der Uni ab
Die Wirtschaftsuniversität Wien will ab März die 2-G-Regel einführen. Verfassungsjuristen äußern Bedenken und auch die Universitätengewerkschaft lehnt diese Regelung strikt ab.
WIEN. Ende Jänner kündigten die Wirtschaftsuniversität (WU) Wien sowie einige Privatuniversitäten an, ab dem Sommersemester die 2-G-Regel einzuführen. Studierende und Mitarbeitende können das Unigebäude ab 1. März nur noch geimpft oder genesen betreten. Ausgenommen sind davon jene, die auch im Impfpflicht-Gesetz nicht erfasst sind, wie etwa Schwangere.
Einen großen Unterschied mache dieser Schritt ohnehin nicht, begründete Edeltraud Hanappi-Egger, Rektorin der WU Wien. "Unsere Studierenden und Mitarbeitenden sind zu einem sehr hohen Prozentanteil geimpft," führt Hanappi-Egger an.
Jetzt meldet sich jedoch die Universitätengewerkschaft zu Wort. Sie lehnt die 2-G-Regelung an den Unis ab. Man unterstützte zwar die Corona-Impfung "als Akt der Solidarität, des Schutzes von Vulnerablen und des Selbstschutzes". Man appelliere jedoch, "an den Sachverstand", heißt es seitens der Gewerkschaft.
Arbeitsplatz von 2-G-Regel ausgenommen
Denn bei der allgemeinen Impfpflicht ist der Arbeitsplatz ausgenommen. Dort gilt weiterhin die 3-G-Regelung. Die Universitäten können – sofern es epidemiologisch notwendig ist – nachschärfen. Bei der hohen Impfrate, die es unter den Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern gibt, sei eine sachliche Begründung der 2-G-Regel wohl nicht möglich, meint die Universitätengewerkschaft.
"Österreich hat sich für eine 3-G-Regelung ohne arbeitsrechtliche, existentiell bedrohliche Konsequenzen - eben mit Augenmaß – entschieden. Das haben auch die Sozialpartner mitgetragen. Wir appellieren deshalb an die Universitätsleitungen, ihre bisher besonnen geübte Praxis sachgerechter Schutzmaßnahmen beizubehalten. Wir fordern die Rektorate auf, von einer einseitig betrieblich angeordneten 2-G-Regelung abzusehen", so die Gewerkschaft am Mittwoch.
Juristen äußern Bedenken
Verfassungsjuristen äußern ebenfalls Bedenken. Es liege zwar im Ermessensspielraum der Universitäten bestehende Verordnungen zu verschärfen. Allerdings darf dabei nicht gegen andere, bestehende Gesetze verstoßen werden.
So meint der Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber der APA, dass im Falle einer 2-G-Pflicht die Uni wohl eine Alternative für jene schaffen müsse, die weder geimpft, noch genesen sind. Sprich: Jene ohne 2-G-Nachweis müssten weiterhin die Chance erhalten, ihr Studium oder ihre Tätigkeit an der Uni online durchzuführen. Genau diese Online-Angebote will die WU Wien aber nicht mehr weiter anbieten.
Präsenzunterricht mit 2-G statt Onlinebetrieb
Rund 97 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der WU Wien sind bereits geimpft. Zudem werden seit Herbst 2021 keine neue Angestellten aufgenommen, die nicht geimpft oder genesen sind. "Auch unter den rund 21.200 WU-Studierenden liegt diese Quote bei über 90 Prozent", so die Rektorin.
Ziel sei es, endlich wieder in den Regelbetrieb mit Präsenzunterricht zurückzukehren. Das sei nur möglich, wenn es gelinge, Mitarbeitende und Studierende so gut wie möglich zu schützen. Es brauche "gesicherte Rahmenbedingungen". Die 2-G-Regel sei dafür unabdingbar, weil "Geimpfte eine geringere Wahrscheinlichkeit haben, sich zu infizieren, und nur selten schwer erkranken", sagte WU-Vizerektor Michael Lang gegenüber der APA.
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