2G im Handel
Handelsverband zieht erste Bilanz
Der erste Tag mit 2G-Nachweis im Handel lief laut Handelsverband beinahe reibungslos über die Bühne.
WIEN. Am 11. November trat die sechste Novelle der aktuellen Covid-Verordnung in Kraft. Diese sieht unter anderem vor, dass der Einkauf in Geschäften erstmals nur noch mit gültigem 2G-Nachweis möglich sein soll.
Wenige wütende Kunden
Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes spricht von einem guten ersten Tag mit den Neuerungen: "Im Großen und Ganzen sind die 2G-Kontrollen gut verlaufen. Zuträglich dafür ist die niedrige Frequenz am heutigen Tag, die aber gleichermaßen nachteilig auf die Umsatzentwicklung der Händler wirkt."
Hie und da hätte es laut Will verärgerte Kunden, die ihren Ausweis vergessen hätten. Gleichzeitig nennt der Geschäftsführer die stärkeren Einkaufstage zum Wochenende hin als die "erste richtige Belastungsprobe". Auch der Zusatzaufwand, den die Mitarbeiter leisten, um den 2G-Nachweis jedes Kunden zu kontrollieren, würde erst in den kommenden Tagen wirklich auf die Probe gestellt werden.
Offene Fragen sollen geklärt werden
Für die Händler bleiben aber weiterhin viele Fragen offen. So ist bei Click & Collect Geschäften beispielsweise kein Nachwies erforderlich, aber wie genau das geregelt wird, sei laut der Handelsverband jedoch noch nicht geklärt.
Eine andere Frage, die sich stellt, ist, wie mit fremdsprachigen Impfnachweisen umgegangen werden solle. Beim Runden Tisch mit dem Innenministerium haben sich die Handelsvertreter mit diesen und vielen anderen Fragen und Details auseinandergesetzt.
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