Reihe von Anzeigen
Parkpickerl-Überlappungszone beim Donauturm gilt
Im Februar wurde für den Bereich Arbeiterstrandbadstraße/Donauturmstraße eine Parkpickerl-Überlappungszone für die Bezirke Floridsdorf und Donaustadt angekündigt, die mit 1. Juli in Kraft getreten ist. Nun wurden fälschlicherweise Autofahrer gestraft.
WIEN/FLORIDSDORF/DONAUSTADT. Die Einführung des flächendeckenden Parkpickerls war für viele Menschen eine Umstellung. Nicht nur für die Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern auch für die Parksheriffs, wie es scheint.
Im Februar, also kurz vor Einführung des Pickerls, wurde eine Überlappungszone zwischen Floridsdorf und der Donaustadt, im Bereich der Arbeiterstrandbadstraße/Donauturmstraße beschlossen – diese ist mit Juli in Kraft getreten. Am 1. Juli kam es in diesem Bereich jedoch zu einer Reihe von Anzeigen, obwohl die Autos korrekt geparkt waren.
Schwäche bei Kommunikation
Der Bezirksvorsteher von Floridsdorf, Georg Papai (SPÖ), setzt sich für die Lenkerinnen und Lenker ein, die eine nicht gerechtfertigte Strafe bekommen haben und erklärt: "Offenbar ist das behördenintern nicht ausreichend kommuniziert worden."
Das Abstellen der Fahrzeuge mit Floridsdorfer-Parkpickerl ist auf Informationsaussendungen, die von der Floridsdorfer Bezirksvorstehung ausgesandt wurden, zurückzuführen. In diesen wurde auf die geplante Überlappungszone hingewiesen und dass man mit Juli mehr Freiheiten beim Parken hätte.
Einstellung der Beanstandungen
„Den Lenkerinnen und Lenkern ist keine vorsätzliche Rechtsübertretung anzulasten. Es kann hier vom Vorliegen eines Rechtsirrtums ausgegangen werden“, so der Floridsdorfer Bezirkschef. „Die Magistratsabteilung 67 wird daher die Beanstandungen von Fahrzeugen am 1.7.2022 mit Floridsdorfer Parkpickerl in der neuen Überlappungszone von Amts wegen einstellen.“
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