Zweiter Rechtsgang
Prozess: Mutter erstickte drei Kinder mit Polster

  • Das Urteil vom März wurde vom OGH aus formalen Gründen aufgehoben.
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Am Mittwoch findet im Landesgericht der zweite Rechtsgang jener Mutter statt, die ihre drei Kinder in der Donaustadt mit einem Polster erstickt haben soll.

WIEN. Die 31-Jährige war bereits im März dieses Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Anschluss an das Urteil wurde die Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 

Aufhebung des Urteils

Dieses Urteil wurde nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) aus formalen Gründen aufgehoben, da die Obfrau der Geschworenen die Fragen, welche die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, nicht wörtlich vorgelesen hatte. Der OGH argumentiert, dass es diese Vernachlässigung einem Nichtigkeitsgrund gleich käme, weshalb eine Neudurchführung des Prozesses dringend notwendig sei, denn dadurch wurde der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt.

  • Die Polizei nahm die Mutter noch am Tatort fest.
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Die aus Nepal stammende Mutter gestand im ersten Rechtsgang den Mord an ihren Kindern und sagte: "Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen." Als Motiv gab sie eine unglückliche Ehe an, weshalb sie ihrem Leben ein rasches Ende setzen wollte – und ihre Kinder nicht alleine zurücklassen wollte. 

Gescheiterter Suizidversuch

Im Oktober des letzten Jahres soll die Frau in ihrer Wohnung im 22. Bezirk ihre Kinder im Alter von drei und neun Jahren sowie acht Monaten mit einem Kopfpolster erstickt haben. Aufgrund von Problemen mit dem Familienvater war das Jugendamt wenige Wochen vor der Tat bereits bei der Familie und gab an, dass eine Gefährdung der Kinder zu diesem Zeitpunkt "nicht absehbar" war. 

Nachdem sie ihre drei Kinder (zwei Mädchen und ein Bub) mit einem Polster erstickt hatte, versuchte die Nepalesin sich selbst zu töten, indem sie sich die Pulsadern aufschnitt und ein Mittel gegen Ungetier trank, doch der Suizidversuch scheiterte.

Im Anschluss an den gescheiterten Selbstmordversuch kontaktierte die 31-Jährige den Polizeinotdienst und wurde kurz darauf am Tatort festgenommen. 

Hilfe in Krisensituationen

Telefonseelsorge unter 142
Psychosozialer Dienst unter 01-31330
Kriseninterventionszentrum unter 01-4069595

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