Messerattacken
Prozessstart nach dreifachem Mordversuch in Wiener Café

Wegen des dreifach versuchten Mordes musste sich ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten. Es kam zu keinem Urteil – die Verhandlung wurde vertagt. | Foto: Ronja Reidinger/MeinBezirk
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  • Wegen des dreifach versuchten Mordes musste sich ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten. Es kam zu keinem Urteil – die Verhandlung wurde vertagt.
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Am 18. Mai dieses Jahres soll der 40-jährige Angeklagte D. auf drei Lokalgäste eines Cafés in Magareten eingestochen haben. Dafür musste er sich am 28. August vor Gericht verantworten. Angeklagt wurde er wegen des dreifachen versuchten Mordes. Jedoch kam es zu keinem Urteil, die Verhandlung wurde vertagt.

WIEN. Im Großen Schwurgerichtsaals des Wiener Landesgerichts für Strafsachen wurde es zum Prozessauftakt zu einem dreifachen Mordversuch am Mittwoch öfter laut. Grund dafür waren Diskussionen und Uneinigkeiten zwischen der Richterin Eva Brandstetter und dem Verteidiger Michael Dohr sowie dem verteidigenden Konzipienten Ahmed Ahmad.

Angeklagt war der neunfach vorbestrafte D. wegen eines dreifach versuchten Mordes. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in der Nacht vom 17. auf den 18. Mai in einem Lokal in Magareten auf drei der Gäste eingestochen zu haben. Zum Vorwurf des versuchten Mordes bekannte er nicht schuldig, erkannte es aber als schwere Körperverletzung an.

Stach elfmal auf Opfer ein

Zum Tatzeitpunkt sei es in einem Lokal auf der Reinprechtsdorferstraße zum Tumult gekommen. Der Auslöser dafür sei gewesen, dass der 40-jährige D. das Handy seines Freundes gesucht habe. So soll dieser den Gästen vorgeworfen haben, dass diese das Mobiltelefon gehabt hätten. Ob es in Folge zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll und D. von Gästen bedroht worden sei, war vor Gericht umstritten. 

Laut Anklageschrift habe D. in Folge ein Messer von hinter der Theke vor geholt und sich seinem ersten Opfer genähert. Insgesamt fünfmal habe er auf sein erstes Opfer eingestochen. Als ihm seine Freunde zu Hilfe eilten, soll D. zuerst in den Kopfbereich, sowie Schulter und die Hand von seinem zweiten Opfer eingestochen haben und dann nochmals dreimal in den Arm seines dritten Opfers. 

Alkohol- und Drogenkonsum

Zum Tatzeitpunkt soll der heute Angeklagte ca. zwei Promille gehabt haben sowie unter dem Einfluss von Amphetaminen und Kokain gestanden sein. Ebenfalls liege dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung zugrunde. Da D. innerhalb eines kürzeren Zeitraums mehrfach vorbestraft wurde sowie wegen einer Persönlichkeitsstörung, stellte Gerichtspsychiater Peter Hofmann fest, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum grundsätzlich gegeben sei. 

Zum Tatzeitpunkt soll der Mann ca. 2 Promille gehabt haben sowie unter dem Einfluss von Amphetaminen und Kokain gestanden sein. (Archiv) | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Der 40-Jährige ist gelernter Gastgewerbe-Assistent und arbeitete in verschiedenen Lokalen als Kellner. Dabei habe er auch ein Alkoholproblem entwickelt. An dem Abend des Geschehens sei D. gegen späten Nachmittag herum in dem besagten Lokal gewesen. Dieses war ihm schon geläufig, zu der Besitzerin hatte er eigentlich ein "recht freundliches" Verhältnis, wie der Verteidiger-Konzipient Ahmad schildert.

D. hätte an jenem Abend eigentlich das Auto der Wirtin holen sollen, dies scheiterte dann jedoch daran, dass er seinen Führerschein vergessen habe. Insgesamt trank er dann an jenem Abend sieben Bier, einen Jägermeister sowie ein Bacardi-Cola, wie die besagte Wirtin als geladene Zeugin vor Gericht aussagte. 

Widersprüche bei Zeugenaussagen

Etwas später an besagtem Abend kam dann auch der Freund des Angeklagten dazu. Bereits zwei Wochen zuvor sei es schon mal vorgekommen, dass das Handy seines Freundes abhandengekommen sei. Weswegen die Diskussionen noch größer gewesen seien, so D. Der 40-Jährige habe von der eigentlichen Tat einen "kompletten Filmriss", wie er vor Gericht aussagte. Er könne sich aber noch daran erinnern, dass das Messer auf der Schanke gelegen ist, er mit dem Rücken zu Tür stand und drei Leute auf ihn zukamen. 

Der 40-Jährige habe von der eigentlichen Tat einen "kompletten Filmriss", wie er vor Gericht aussagte. | Foto: Valerie Krb
  • Der 40-Jährige habe von der eigentlichen Tat einen "kompletten Filmriss", wie er vor Gericht aussagte.
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In dem ganzen Tumult wurde er auch selbst verletzt. So brach er sich die linke Augenhöhle sowie das Kiefer. Wie dies zustande kam, blieb unklar. Laut seines Freundes kam es am Tatabend zur Ringelei. Die anderen Gäste – darunter die Messerstich-Opfer – sagten aber geschlossen aus, dass D. von hinten auf das erste Opfer eingestochen habe und es davor zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei. 

Toxikologe soll es richten

D. habe dann nach der Tat gemeinsam mit seinem Freund das Lokal verlassen. Ein paar Gassen weiter sei er dann zu Bewusstsein gekommen. "Ich habe das ganze Blut gesehen und habe realisiert, dass etwas Schlimmes passiert sein muss", so D. vor Gericht. 

Die Verteidigung beantragte vor Gericht die Ladung eines toxikologischen Gutachters, um festzustellen, ob der 40-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Diesem Antrag wurde stattgegeben, weswegen die Verhandlung auf den 23. Oktober vertagt wurde. 

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Wegen des dreifach versuchten Mordes musste sich ein 40-Jähriger vor Gericht verantworten. Es kam zu keinem Urteil – die Verhandlung wurde vertagt. | Foto: Ronja Reidinger/MeinBezirk
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