"Brutal, Gewalttätig"
Sieben Jahre Haft für Folter an 63-Jährigem in Wien

Die erstinstanzlichen Urteile wurden im Februar vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Feststellungsmängeln aufgehoben. | Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
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  • Die erstinstanzlichen Urteile wurden im Februar vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Feststellungsmängeln aufgehoben.
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Vor vier Jahren soll ein heute 44-Jähriger den damaligen Lebensgefährten seiner Mutter regelrecht gefoltert, schwer verletzt und vergewaltigt haben. Schon im vergangenen Sommer wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt, doch der Prozess musste wiederholt werden. Jetzt wurde die Strafe de facto bestätigt.

WIEN. Am 26. Jänner 2020 soll ein 44-Jähriger den damaligen Lebensgefährten seiner Mutter in Wien regelrecht gefoltert haben. Gemeinsam mit seiner Partnerin soll er auf den 63-Jährigen mit Händen und einem Schleifstein eingeschlagen sowie auf ihn eingetreten haben. Der Mann soll sich mit seinen 130 Kilogramm Körpergewicht auf den am Boden liegenden 63-Jährigen mit voller Wucht geworfen haben. 

Das Opfer erlitt mehrere schwere Verletzungen. Er wurde auch genötigt, Katzenkot zu essen und aus einem Becher Urin zu trinken. Außerdem soll ihm der Tatverdächtige einen Bambusstock in den Anus eingeführt haben. MeinBezirk.at berichtete über den Fall:

63-Jähriger in Wien gefoltert - Prozess wird wiederholt

Im Juni vergangenen Jahres wurde der 44-Jährige am Wiener Landesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren verurteilt. Drei Jahre bedingt bekam seine mitangeklagte Partnerin. Die erstinstanzlichen Urteile wurden im Februar vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Feststellungsmängeln aufgehoben.

"So brutal, gewalttätig, empathielos"

Am Mittwoch, 13. März, wurde der Prozess wiederholt - und es blieb bei gleichen Urteilen. Die Richterin sprach laut Medienberichten von "Folter" und einem "außergewöhnlich hohen Maß an Gewalt". Diese Geschichte sei "so brutal, gewalttätig, empathielos. Das geht über den Normalfall hinaus. Eigentlich kann man das nur als Folter bezeichnen", so Richterin Danja Petschniker.

Im Juni vergangenen Jahres wurde der 44-Jährige am Wiener Landesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren verurteilt.  | Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
  • Im Juni vergangenen Jahres wurde der 44-Jährige am Wiener Landesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren verurteilt.
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der mittlerweile 44-Jährige gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete. Die Staatsanwältin legte gegen das Strafausmaß Berufung ein.

Die Partnerin - ein 41-Jährige - wurde nunmehr lediglich wegen dauernder Sachentziehung (Handy gestohlen und SIM-Karte zerschnitten) zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Zweifel wurde sie von der absichtlichen schweren Körperverletzung freigesprochen. 

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Die erstinstanzlichen Urteile wurden im Februar vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Feststellungsmängeln aufgehoben. | Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
Im Juni vergangenen Jahres wurde der 44-Jährige am Wiener Landesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren verurteilt.  | Foto: Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com
Foto: Valerie Krb
Es ist eine Geschichte eines Martyriums aus Wien. | Foto: Brandl

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