Corona
Sonderbetreuungszeit für positive Kinder in Wien verlängert

Mit der geplanten Änderung bekommen Eltern von Corona-positiven Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen. | Foto: Marco Fileccia/Unsplash
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  • Mit der geplanten Änderung bekommen Eltern von Corona-positiven Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen.
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Die Sonderbetreuungszeit für Corona-positive Kinder war mit Ende des letzten Schuljahres aufgelaufen. Doch die Regelung soll rückwirkend bis zum Jahresende verlängert werden.

WIEN. Die Regelung der Sonderbetreuungszeit für Eltern von Kindern, die positiv auf das Coronavirus getestet sind, war mit Ende des vergangenen Schuljahres ausgelaufen. Wie am Dienstag, 27. September, bekannt wurde, wird diese Regelung österreichweit nun doch verlängert. Diese soll rückwirkend mit Schulbeginn am 5. September bis Jahresende wieder eingeführt werden.

Österreichweit wurde die Sonderbetreuungszeit für 107.340 Personen beantragt und dafür zahlte der Bund 26,1 Millionen Euro an Arbeitgeber aus. | Foto: Waldemar Brandt/Unsplash
  • Österreichweit wurde die Sonderbetreuungszeit für 107.340 Personen beantragt und dafür zahlte der Bund 26,1 Millionen Euro an Arbeitgeber aus.
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So auch in Wien. Mit dieser geplanten Änderung – gemeinsamer Antrag der ÖVP und der Grünen ist auf der Tagesordnung des Sozialausschusses – bekommen Eltern von Corona-positiven Kindern einen Rechtsanspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen. Während dieser Zeit gibt es für Eltern eine Fortzahlung ihres Entgeltes und dem Arbeitgeber werden die Kosten für die Gehälter zu 100 Prozent ersetzt.

Bund zahlte 26 Millionen Euro an Arbeitgeber

Falls positiv getestete Kinder aufgrund einer Verkehrsbeschränkung nicht die Einrichtung besuchen dürfen, gilt die Sonderbetreuungszeit auch für Kindergärten und Krabbelstuben bzw. in Volksschulen. Weiters sind auch Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr einbezogen, sofern Klassen oder Kindergruppen behördlich geschlossen werden. Ebenso auch für die Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Österreichweit wurde die Sonderbetreuungszeit für 107.340 Personen beantragt und dafür zahlte der Bund 26,1 Millionen Euro an Arbeitgeber aus.

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