BVwG-Beschluss
UVP-Pflicht für "Seilbahn Kahlenberg"-Projekt weiter offen

Der Hickhack um das geplante Seilbahnprojekt auf dem Kahlenberg geht weiter. Wie am Freitag, 18. Oktober, bekannt wurde, muss das Projekt womöglich doch einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. | Foto: Genial Tourismus- und Projektentwicklungs-GmbH
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  • Der Hickhack um das geplante Seilbahnprojekt auf dem Kahlenberg geht weiter. Wie am Freitag, 18. Oktober, bekannt wurde, muss das Projekt womöglich doch einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag einer Beschwerde von Umweltschützern zum geplanten Seilbahnprojekt auf dem Kahlenberg stattgegeben. Diese hatten Einspruch gegen einen Bescheid der Stadt Wien erhoben, wonach keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Damit wird die Angelegenheit wieder an die MA 22 zurückverwiesen.

Aktualisiert um 17.45 Uhr.

WIEN/DÖBLING/FLORIDSDORF. Der Hickhack um das geplante Seilbahnprojekt auf dem Kahlenberg geht weiter. Wie am Freitag, 18. Oktober, bekannt wurde, ist die Sache mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht gegessen. Eine Prüfung im Mai seitens der MA 22 (Umweltschutz) hatte ursprünglich ergeben, dass keine UVP notwendig sei (mehr dazu unten).

Es kam zu einer Beschwerde mehrerer Naturschutzgruppen und Bürgerinitiativen gegen den MA 22-Bescheid vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Dieser wurde als rechtswidrig erachtet – MeinBezirk berichtete:

Tauziehen um die "Seilbahn Kahlenberg" geht weiter

Das Gericht gab den Projektgegnern am Freitag schließlich Recht – der ursprüngliche Bescheid der Stadt wurde aufgehoben. "Den Beschwerden wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurückverwiesen", heißt es im Beschluss des Gerichts, welcher MeinBezirk vorliegt. Die "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" habe sechs Wochen Zeit, um gegen das Urteil des Gerichts Revision einzulegen.

Die Beschwerde wurde von der Landesumweltanwaltschaft, den NGOs "Alliance For Nature" (AFN), "Virus", "Pro Thayatal" und Hans Binder von der Bürgerinitiative "Stopp der Seilbahn auf den Kahlenberg" sowie Anrainern aus Floridsdorf und dem Kahlenbergerdorf eingebracht. | Foto: Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH
  • Die Beschwerde wurde von der Landesumweltanwaltschaft, den NGOs "Alliance For Nature" (AFN), "Virus", "Pro Thayatal" und Hans Binder von der Bürgerinitiative "Stopp der Seilbahn auf den Kahlenberg" sowie Anrainern aus Floridsdorf und dem Kahlenbergerdorf eingebracht.
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Auf Nachfrage von MeinBezirk, ob der Projektbetreiber tatsächlich Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird, meint dazu ein Sprecher, dass man sich die Begründung des BVwG kommende Woche erst einmal entsprechend ansehen muss. In einer ersten Stellungnahme bedauert man jedenfalls die damit verbundenen Verzögerungen, auch aus Sicht des Klimaschutzes.

Projektbetreiber "bedauert" Verzögerung

"Wir waren und sind überzeugt, dass die Entscheidung der UVP-Behörde in Wien mit der nötigen Sorgfalt getroffen wurde. Dass das Bundesverwaltungsgericht diese Einschätzung nicht teilt, ist aber natürlich zu respektieren", so Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH. "Dass das Gericht die noch erforderlichen Ermittlungen nicht selbst vornimmt, sondern die Angelegenheit an die UVP-Behörde der Stadt Wien zurückverwiesen hat, führt leider zu weiteren Verzögerungen für unser Vorhaben", bedauert er weiters.

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Man stehe durch den am Freitag erlassenen Beschluss des BVwG wieder dort, wo man vor rund 1,5 Jahren nach der Beantragung der Prüfung der UVP-Pflicht war. Ungeklärt sei nach wie vor, welches behördliche Verfahren zur Genehmigung der Seilbahn anzuwenden ist. Auch der BVwG-Entscheid würde diese Frage nicht beantworten, sondern trage der Behörde weitergehende Ermittlungen auf. "Das ist nicht zuletzt aus Sicht des Klimaschutzes bedauerlich, da die Seilbahn den motorisierten Verkehr auf den beliebten Naherholungsraum Kahlenberg nachhaltig reduzieren würde", so Dejaco.

Projektgegner: "Wichtiger Sieg"

Rechtsanwältin Fiona List-Faymann, die die Gegner des Projekts vertritt, begrüßte in einer ersten Stellungnahme gegenüber der APA die Entscheidung des Gerichts. "Die Entscheidung des BVwG bestätigt unsere rechtliche Argumentation eindeutig", reagierte List-Faymann. Der Bescheid der zuständigen Magistratsabteilung 22 sei rechtswidrig gewesen, so die Anwältin. "Dies ist ein wichtiger Sieg und wir sind uns sicher, dass das weitere Verfahren die mangelnde Umweltverträglichkeit der Seilbahn aufzeigen wird."

Die Beschwerde wurde von der Landesumweltanwaltschaft, den NGOs "Alliance For Nature" (AFN), "Virus", "Pro Thayatal" und Hans Binder von der Bürgerinitiative "Stopp der Seilbahn auf den Kahlenberg" sowie Anrainern aus Floridsdorf und dem Kahlenbergerdorf eingebracht, nachdem die Stadt Wien nach einem fast einjährigen Verfahren zu dem Schluss gekommen war, dass keine UVP notwendig sei.

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Foto: Alliance for nature
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