Terroranschlag
Waffenlieferant von Wien-Attentäter profitiert von Justizirrtum

Am kommenden Dienstag steht der mutmaßliche Waffenlieferant des Wien-Attentäters auf der Anklagebank. Dieser profitiert von einem Justizirrtum. | Foto: SB
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Am kommenden Dienstag steht der mutmaßliche Waffenlieferant des Wien-Attentäters auf der Anklagebank. Aufgrund eines Justizirrtums kann er wegen dem mutmaßlich von ihm gelieferte Sturmgewehr, welches beim Anschlag verwendet wurde, nicht gerichtlich belangt werden.

WIEN. Vier Tote, 23 teils schwer Verletzte, viel Angst und Panik: So sieht die traurige Bilanz des Terroranschlags vom 2. November 2020 in Wien aus. Im vergangenen Februar ist es zu Urteilen gegen die mutmaßlichen Mithelfer gekommen. Vier Angeklagte wurden wegen Beteiligung an Mord für schuldig befunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig:

Vier Angeklagte wegen Beteiligung an Mord schuldig

Kommenden Dienstag, 30. Mai, muss sich auch der mutmaßliche Waffenlieferant des Attentäters vor Gericht in Wien verantworten. Dieser habe ihm wenige Wochen vor dem Anschlag mit diversen Waffen beliefert, darunter ein Sturmgewehr samt Munition.

Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein

Der Angeklagte profitiert aber von einem Justizirrtum. Aufgrund einer bereits 2021 verfügten Verfahrenseinstellung kann er nicht mehr wegen der Übergabe des beim Anschlag verwendeten Sturmgewehrs an den späteren Attentäter zur Verantwortung gezogen werden. Die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, räumte Samstagmittag im Gespräch mit der APA den Fehler ein. "Wir bedauern das", hielt sie fest.

Der Terroranschlag in Wien ereignete sich am 2. November 2020. Sechs Männer stehen ab Oktober 2022 vor Gericht – sie sollen den Täter im Vorfeld unterstützt haben. | Foto: Maximilian Spitzauer
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Man sei an diese seinerzeit irrtümlich getroffene Verfahrenseinstellung „rechtlich gebunden“, sagte Bussek. Den Fehler dürfte man bei der Justiz erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung bemerkt haben. Der Beschluss des zuständigen Richters, dass das Sturmgewehr nicht mehr Prozessgegenstand ist, datiert vom 26. Mai, also von gestern.

Der Angeklagte muss sich damit nur mehr für eine am 25. September 2020 und damit wenige Wochen vor dem Attentat gelieferte Pistole der Marke Tokarev verantworten, die er dem späteren Attentäter sowie dem Vermittler des Geschäfts in Wien übergeben haben soll. Für das Vergehen gegen das Waffengesetz drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft. Eine Mitwirkung bzw. Mitwisserschaft am Terrorakt ist nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft geht auch nicht von einer Beteiligung am Mord aus.

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