Öffnungsschritte ab 1. Juli
Aus für Selbsttests in Wien, 3-G-Regel für alle ab 6 Jahren
Die Öffnungsschritte, die ab 1. Juli bevorstehen, begleitet die Stadt Wien mit einigen Sonderregelungen, die auf Landesebene verordnet werden, unter anderem dem Aus für Selbsttests.
WIEN. "Die Gesundheitskrise ist noch nicht vorbei", sagt Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) bei der Präsentation der Wiener Regelungen zu den Öffnungsschritten ab 1. Juli – und glaubt, damit anderer Meinung zu sein als andere österreichische Politiker. Die Delta-Variante sei besorgniserregend und deutlich infektiöser, bei der Fußball-EM habe sich auch gezeigt, dass man sich bei Großveranstaltungen auch im Freien anstecken kann. Das Wichtigste im Kampf gegen Corona sei daher die Impfung: Die zweifache Impfung schütze sehr gut vor der Delta-Variante.
Trotzdem soll die Möglichkeit bestehen, einen angenehmen Sommer zu verbringen, ohne aber im Herbst das dicke Ende präsentiert zu bekommen, so Ludwig. Dafür gibt es zu der Öffnungsverordnung des Bundes, die am 1. Juli in Kraft tritt, in Wien einige begleitende Maßnahmen.
Weiterhin Testpflicht für Kinder ab 6 Jahren
Die wichtigste Änderung ist wohl, dass überall dort, wo die 3G-Regel in Kraft tritt – also in Restaurants und Freibädern beispielsweise – auch Kinder ab 6 Jahren einen Nachweis erbringen müssen. Damit will Ludwig sicherstellen, dass Kinder auch im Sommer getestet werden, denn bisher passiert das ja im Rahmen des Unterrichts. Bundesweit ist die Grenze für die 3-G-Pflicht ab 1. Juli 12 Jahre, hier ist Wien also deutlich strenger.
Aus für Antigen-Selbsttests
Die zweite wichtige Änderung ist das Aus für die Antigen-Selbsttests schon ab 1. Juli. Bisher waren diese Heimtests 24 Stunden lang gültig, in Wien werden sie künftig nicht mehr im Einsatz sein. Das heißt: Antigen-Schnelltests aus Teststraßen und Apotheken sind weiterhin gültig, und zwar 48 Stunden. Einmal mehr preist Ludwig aber den "Goldstandard" an: den PCR-Test, den Wienerinnen und Wiener unkompliziert und kostenlos mit dem "Alles gurgelt"-Programm auch von daheim aus ausführen können.
Strikter als beim Bund geht es auch in der Gastronomie zu: Die Registrierungspflicht wird bleiben, um Contact Tracing zu ermöglichen – auch über den 22. Juli hinaus, wo diese Regel voraussichtlich fallen soll. In Spitälern und Krankenhäusern wird in Wien weiterhin FFP2-Pflicht herrschen und eine Besucherin oder ein Besucher pro Tag erlaubt sein. Die Verordnung, die das alles regelt, soll schon morgen in Kraft treten.
In den Öffis mit Mund-Nasen-Schutz
Dort, wo früher FFP2-Maskenpflicht herrschte, gilt es nun wieder Mund-Nasen-Schutz zu tragen, etwa in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die FFP2-Maske bleibt natürlich weiterhin erlaubt. In den Öffis wird das Tragen der Maske weiterhin kontrolliert, teilen die Wiener Linien mit. Wer sich weigert, eine aufzusetzen, kann mit einer Geldstrafe von 50 Euro belegt werden. Wo die 3G-Regelung gilt, entfällt die Maskenpflicht komplett.
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