Alle Lockerungen im Überblick
Diese Regeln gelten ab 1. Juli

 Mund-Nasen-Schutz- statt FFP2-Masken: Ab 1. Juli gilt die Tragepflicht zumindest eines MNS in geschlossenen Räumen wie etwa in Öffis und an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.  | Foto: pixabay/asundermeier - Symbolphoto
6Bilder
  • Mund-Nasen-Schutz- statt FFP2-Masken: Ab 1. Juli gilt die Tragepflicht zumindest eines MNS in geschlossenen Räumen wie etwa in Öffis und an Arbeitsorten mit Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.
  • Foto: pixabay/asundermeier - Symbolphoto
  • hochgeladen von Thomas Dorfer

Mit 1. Juli gibt es in Österreich weitreichende Öffnungsschritte. Alle Lockerungen und Regeln im Überblick.

ÖSTERREICH. Mit Juli kommt weitestgehend das Aus der Maskenpflicht für Bereiche mit „3 G“.  Überraschend kam, dass die Maske ab 1. Juli nun auch bei körpernahen Dienstleistern bei Kundinnen und Kunden sowie der Belegschaft fällt, wenn die 3G-Regel erfüllt ist. Die Stadt Wien begleitet die Öffnungsschritte mit einigen Sonderregelungen, unter anderem dem Aus für Selbsttests

Was ab 1. Juli gilt:

  • Die 3-G-Regel bleibt weiterhin aufrecht. Sie gilt wie bisher im Gastgewerbe, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben, für Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern, in Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen (ausgenommen Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive), für Reisebusse und Ausflugsschiffe und an nicht öffentlichen Sportstätten. Weiterhin gilt 3G auch für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, für Besucher, Mitarbeiter und Neuzugänge in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, für Besucher und Bedienstete von Krankenanstalten oder Kuranstalten sowie an sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden.

  • Die Sperrstunde fällt komplett. Die Gastro-Registrierungungspflicht fällt ab 22. Juli. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nicht mehr nur im Sitzen erlaubt, sondern auch wieder im Stehen möglich.

  • Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen: Nachtclubs und Discotheken dürfen wieder aufsperren. Mit 1. Juli kann wieder getanzt und an der Bar getrunken werden. Voraussetzung ist auch hier die 3-G-Regel. Bis 22. Juli bleiben aber Kapazitätsbeschränkungen. Nachtlokale dürfen zu maximal 75 Prozent befüllt sein.

  • Großveranstaltungen sind wieder erlaubt. Mindestabstände und Kapazitätsgrenzen gibt es nicht mehr. Für Zusammenkünfte ab 100 Personen besteht eine Anzeigepflicht. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen bleiben bewilligungspflichtig.

  • Die Erhebung von Kontaktdaten bei Personen, die sich länger als 15 Minuten etwa im Lokal oder Hotel aufhalten, bleibt weiterhin bestehen. Die Regel gilt auch an nicht öffentlichen Sportstätten, nicht öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften ab 100 Teilnehmern.

  • Die Maskenregeln werden gelockert: Dort, wo 3-G-Nachweise gelten, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. Auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, fällt die Maske für Kunden und Belegschaft, wenn die 3G-Regel erfüllt ist. Während der Dienstleistung dürfen hier aber weiterhin keine Speisen und Getränke konsumiert werden. Die Maskenpflicht gilt nur mehr in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie von Kranken- und Kuranstalten. Dort darf aber statt FFP2-Maske auch ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Die Tragepflicht eines MNS gilt wieder in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel in Museen, Öffis und deren Stationen, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, in Kundenbereichen, bei Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr, an Arbeitsorten bei Kundenkontakt und bei Parteienverkehr.

  • Der Mindestabstand von einem Meter sowie die Quadratmeterbeschränkungen fallen weg.

  • Ab 1. Juli ist es zudem nur mehr notwendig, dass sich Jugendliche ab 12 Jahren testen lassen. Es gibt keine Testpflicht mehr für Kinder unter 12 Jahren.

  • Ab 22. Juli gibt es voraussichtlich weitere Öffnungsschritte, kündigte die Bundesregierung an.

Mehr zum Thema:

Aus für Selbsttests in Wien, 3-G-Regel für alle ab 6 Jahren

Andrang auf "Grünen Pass" groß
"Grüner Pass" kann ab Freitag neu gecheckt werden
"Grüner Pass" digital: So kommst du zu deiner Handy-Signatur
QR-Codes sind leicht zu fälschen

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.