So geht Wien
Die Bezirksvertretungssitzung - So läufts wirklich ab!
Hinter den Kulissen der Bezirksvertretungssitzung kann es manchmal richtig zugehen. Aber auch in den Sitzungen läuft nicht immer alles rund. Die Kolumne "So geht Wien" gibt Einblicke.
WIEN. Sie glauben, Bezirkspolitik ist langweilig? Da irren Sie. Nehmen Sie unbedingt einmal teil an den Bezirksvertretungssitzungen (BV-Sitzungen) Ihres Bezirks. Die Bezirke machen es Ihnen leicht, denn Sie können sich die Sitzungen in allen Bezirken live gestreamt anschauen. In allen? Nein! Zwei unbeugsame Bezirk gibt es noch, die Widerstand leistet – die Landstraße und Floridsdorf.
Und bevor ich jetzt ganz zu Asterix abgleite, einen Live-Besuch kann so eine Streamingsitzung nicht ersetzen. Denn die Kamera ist immer auf einen fixen Punkt gerichtet und die Gespräche innerhalb der Abgeordneten und Fraktionen sind so natürlich kaum wahrnehmbar. Ich gestehe, wenn man nicht mit den Bezirksgebarungen vertraut ist, kann sich so eine Sitzung „ganz schön ziehen“.
Wenn es aber zu hitzigen Diskussionen zwischen den verschiedenen Klubs kommt, wenn das „Herr Kollege“ immer schriller wird – dann können Sie auch das Glück haben, Kommunalpolitik „at its best“ zu erleben. Also gehen Sie ruhig hin! Zeit und Ort finden Sie auf den Websites der einzelnen Bezirke.
Von der Präsidiale bis zur Eröffnung
Zumeist werden vier Sitzungen pro Jahr vom jeweiligen Bezirksvorsteher oder der -vorsteherin einberufen – es können aber auch mehr sein, „wenn es die Geschäfte erfordern“. Die BV-Sitzungen werden ein bis zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin in der sogenannten „Präsidiale“ (besteht aus BV, BV-Stellvertreter, Vorsitzende der BV-Sitzung, Klubvorsitzende) vorbereitet, dabei wird die Tagesordnung und die Zulässigkeit der Anträge überprüft. Die Sitzung wird durch die jeweiligen Vorsitzenden eröffnet, dann berichten die Bezirksvorsteher und informieren über aktuelle Dinge und Entwicklungen.
Geschäftsstücke – Anfragen - Anträge
Dann werden die sogenannten „Geschäftsstücke“ verhandelt. Diese liegen schon vorher in den Büros der Bezirksvorsteher zur Einsicht für die Mitglieder der Bezirksvertretung (= die Bezirksräte) auf und die können sich damit auf die Sitzung vorbereiten. Ein Geschäftsstück kann z.B. die Genehmigung des Bezirksvoranschlags sein oder eine Änderung des Flächenwidmungsplans, also behördliche Angelegenheiten.
Nach den Geschäftsstücken kommen die Anfragen: Diese werden vorher schriftlich im Büro der Bezirksvorsteher abgegeben. Die Bezirksvorsteher können diese mündlich oder schriftlich beantworten.
Dann kommen die Anträge der einzelnen Parteien – das ist meist der spannende Teil.
Aber das wichtigste zum Schluss: Alles muss das Interesse des Bezirks berühren. Im 5. Bezirk kann nichts zum Thema Wienfluss verhandelt, angefragt oder beantragt werden, denn der liegt offiziell im 6. Bezirk. Es ist eine kleine Welt. Fortsetzung folgt.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.