Thompson
Mega-Konzert in Kroatien mit juristischem Nachspiel in Österreich
- 18.000 Menschen aus Österreich haben sich die Tickets besorgt, jetzt werden die Aufnahmen vom Innenministerium geprüft.
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Ein Großevent in Kroatien könnte ein juristisches Nachspiel in Österreich haben. Denn beim Konzert von Marko Perković Thompson wurden laut heimischen Medienberichten einige Ustascha-Symbole gezeigt und Parolen geäußert. 18.000 Menschen aus Österreich haben sich die Tickets besorgt, jetzt werden die Aufnahmen vom Innenministerium geprüft.
ZAGREB/WIEN. Anfang des Monats wurde ein Mega-Rekord in Kroatien geknackt. Der Sänger Marko Perković Thompson hat mit sage und schreibe 504.000 Besucherinnen und Besuchern bei seinem Konzert in der Hauptstadt Zagreb die meisten Tickets bei einem kostenpflichtigen Konzert weltweit verkauft. Die Rede ist von einer Musikikone in Kroatien. Thompsons Lieder sind oft inoffizielle Hymnen bei Sport-Events. Es gibt auch Songs, die die Nazivergangenheit des Landes verherrlichen.
Das Konzert war ein Spektakel mit Fackeln, einer Drohnen-Show mit religiösen Symbolen wie Kreuzen und Schriftzügen, sowie einem Gebet mit einem emeritierten Bischof. Doch beim Lied „Bojna Čavoglave“ wurde ein umstrittener Ustascha-Gruß laut gebrüllt. „Bojna“ heißt „Kampftruppe“ oder „Einheit“, Čavoglave ist ein kleiner Ort in Kroatien, aus dem Thompson stammt.
Umstrittener Gruß
Das Lied wurde während des Jugoslawien-Kriegs aufgenommen, als Perković selbst als Freiwilliger kämpfte. Die erste Zeile beginnt mit „Za dom – spremni!“(z. Dt. „Für die Heimat – bereit!“). Dieser Satz wurde im Zweiten Weltkrieg vom faschistischen Regime Kroatiens verwendet, die Parole ist sehr umstritten und in einigen Ländern sogar verboten oder als verfassungswidrig eingestuft.
- Anfang des Monats wurde ein Mega-Rekord in Kroatien geknackt. Der Sänger Marko Perković Thompson hat mit 504.000 Besucherinnen und Besuchern bei seinem Konzert in der Hauptstadt Zagreb die meisten Tickets bei einem kostenpflichtigen Konzert weltweit verkauft.
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Insgesamt gab es laut Medienberichten 123 Festnahmen, meist wegen Pyrotechnik. Es gab keine größeren Vorfälle, sicherheitstechnisch wurde das Konzert laut Experten einwandfrei organisiert, obwohl es öffentliche Bedenken gab. Doch es gab auch einige, die Ustascha-Symbole gezeigt oder getragen haben. Nach dem Konzert wurde auch einige Menschen festgenommen, die Ustascha-Lieder gesungen haben sollen.
18.000 Tickets in Österreich gekauft
Wochen nach dem Konzert könnte es für zahlreiche Besuchende ein juristisches Nachspiel geben. Wie die kroatische Tageszeitung „24sata“ berichtet, prüfen „österreichische Ermittlungsbehörden“ sämtliche verfügbare Aufnahmen sowie Fotos von Thompsons Konzert im Zagreber Hippodrom. Angeblich haben 18.000 Menschen aus Österreich Tickets für das Musikevent gekauft.
Ziel sei es festzustellen, ob Kroatinnen und Kroaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Personen mit geregeltem vorübergehendem Aufenthalt in Österreich während des Konzerts gegen die strengen Gesetze in Österreich verstoßen haben. Die Rede ist vom Symbolgesetz, dem Verbotsgesetz sowie dem Gesetz gegen Verhetzung. Der Hintergrund: Seit 2019 sind Ustascha-Symbole in Österreich verboten und werden mit den Symbolen extremistischer und terroristischer Organisationen gleichgesetzt.
- Ein Großevent in Kroatien könnte ein juristisches Nachspiel in Österreich haben. Hier zu sehen: Marko Perković "Thompson".
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Es drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu einem Monat sowie im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen, berichtet die „Kleine Zeitung“.
BMI: "Keine Auskünfte"
Während sich die kroatische Polizei auf Anfrage – Stand Dienstagabend – nicht geäußert hat, gab es ein Statement vom österreichischen Innenministerium (BMI): „Im Bereich der Strafverfolgung haben österreichische Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ermittlungen auch außerhalb der Landesgrenzen durchzuführen. Dies ist im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und konkreten Sachverhalten können keine Auskünfte erteilt werden.“
Es ist also nicht bekannt, welche Aufnahmen gemeint sind, die von der Polizei vor Ort gemacht wurden oder etwa öffentliche Fotos und Videos, die man in den sozialen Netzwerken finden kann. Auch wollte man nicht bestätigen, dass tatsächlich 18.000 Menschen aus Österreich die Tickets gekauft haben.
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