Gericht
Pilz' Ablöse als Wiener Patientenanwältin "aus politischen Gründen"

- Sigrid Pilz war zehn Jahre lang Wiener Patientenanwältin. Zuvor war sie Grüne Gemeinderätin und Gesundheitssprecherin. (Archiv)
- Foto: Franz Gruber / KURIER / picturedesk.com
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Im Juni 2022 wurde die Wiener Patientenanwaltschaft neu besetzt. Die Stadtregierung entschied sich dazu, den Vertrag der damaligen Patientenanwältin Sigrid Pilz nicht zu verlängern. Sie zog daraufhin vor Gericht und erhielt in erster Instanz Recht. Das Urteil stellte fest, dass es keine fachlichen Gründe für die Nichtverlängerung gab, heißt es laut anderen Medienberichten.
WIEN. Zehn Jahre lang war Sigrid Pilz die Wiener Patientenanwältin, danach hatte sie sich für eine dritte Amtszeit beworben. Im Juni 2022 wurde die Stelle allerdings neu besetzt, die Stadtregierung - auch damals unter SPÖ und Neos - verlängerte Pilz nicht.
Die ehemalige Grüne Gemeinderätin und Gesundheitssprecherin hat daraufhin beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt. Nun hat sie in erster Instanz Recht bekommen, wie "ORF Wien" als auch "Standard" am Donnerstagabend zuerst berichteten. Laut dem Urteil sollen keine fachlichen Gründe vorliegen.
Pilz gewinnt in erster Instanz
Die Stelle wurde damals durch Gerhard Jelinek besetzt, der sich auch um die Stelle beworben hatte. Die Bestellung von Jelinek sei rechtswidrig, da Pilz fachlich die bestqualifizierte Bewerberin gewesen sei, wie sie selbst gegenüber dem ORF erklärt. Eine Kommission habe Protokolle bewertet, um dies beurteilen zu können. Sie habe demnach besser abgeschnitten als Jelinek.

- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Stadt Wien legte Berufung ein. (Archiv)
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Aufgrund der besseren Qualifikation hätte Pilz also als Wiener Patientenanwältin bestellt werden müssen. Für die Richterin lag der Verdacht nahe, dass Jelinek "rein aus politischen Gründen" ausgewählt worden wäre.
Stadt legt Berufung ein
Pilz stehe laut Medienberichten einem Schadenersatz in der Höhe von rund 15.500 Euro zu, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Stadt Wien soll bereits Berufung eingelegt haben. Der Fall wird zum Oberlandesgericht gehen, dessen Präsident Jelinek bis Oktober 2021 übrigens war.
Jelinek selbst wollte laut ORF Wien keine Stellung zu seiner Bestellung nehmen und verwies auf seinen Arbeitgeber. Von der Stadt hieß es wiederum, dass man zu einem anhängigen Verfahren keine weiteren Auskünfte erteilen könnte. Die Bestellung sei jedoch im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens erfolgt.
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