MA 40 unter Feuer
Volksanwalt Achitz kritisiert plötzliche Zahlungsstopps bei Wiener Mindestsicherung
- Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die MA 40 in Bezug auf die Wiener Mindestsicherung.
- Foto: Mirjam Reither/Volksanwaltschaft
- hochgeladen von Anna-Maria Riemer
Volksanwalt Bernhard Achitz erhebt scharfe Kritik an Prozessen rund um die Auszahlung der Wiener Mindestsicherung. Monatelange Zahlungsstopps ohne Mitteilungen an Betroffene seien kein Einzelfall.
WIEN. Der Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) hat die Vorgehensweise der Wiener für, Sozialhilfe zuständigen, MA 40 bei der Auszahlung der Mindestsicherung kritisiert. Anlass ist der Fall einer Wienerin, deren Zahlungen nach der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung monatelang ausgesetzt wurden.
Die Betroffene, Karin Maria L., ist nach zwei schweren Erkrankungen seit rund zwei Jahren arbeitslos. Neben ihrem Arbeitslosengeld in Höhe von 750 Euro bezog sie ergänzend Wiener Mindestsicherung. Als sie im Oktober 2025 eine geringfügige Beschäftigung als Küchenhilfe mit einem Einkommen von rund 300 Euro monatlich aufnahm, meldete sie dies nach eigenen Angaben umgehend der zuständigen MA 40.
- Plötzliche Stopps der Zahlungen von Mindestsicherung sei häufige Praxis. (Symbolbild)
- Foto: Emil Kalibradov/unsplash
- hochgeladen von Christiane Appel
Statt die Leistung entsprechend anzupassen, soll die Behörde die Auszahlung der Mindestsicherung jedoch vollständig eingestellt haben. Einen Bescheid über die Einstellung erhielt die Betroffene nach Angaben der Volksanwaltschaft nicht. Achitz kritisierte diese Praxis deutlich. Ein monatelanger Zahlungsstopp widerspreche dem Zweck des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, sagte er.
Unterstützung eigener Kinder war notwendig
Nach Angaben der Volksanwaltschaft sei ein vergleichbares Vorgehen in den Jahren 2024 und 2025 in mehr als 100 Fällen dokumentiert worden. Für die Betroffene hatte der Zahlungsstopp nach eigenen Angaben erhebliche finanzielle Folgen. Da Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung zunächst vorhandene Rücklagen aufbrauchen müssen, sei sie auf Unterstützung ihrer Familie angewiesen gewesen. Unter anderem habe sie ihren Sohn um Geld für laufende Ausgaben wie Energiekosten bitten müssen. Karin Maria L. dazu: „Ohne die Kinder wüsste ich nicht, was ich gemacht hätte.“
Grundsätzlich sei eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Behörde nachvollziehbar, erklärte Achitz. "Aber wenn jemand von sich aus sofort meldet, dass sie oder er jetzt ein bisschen Geld verdient, dann könnte die Behörde das erst einmal glauben, die Mindestsicherung entsprechend kürzen und später anhand von Unterlagen nachprüfen, ob das alles seine Ordnung hat", heißt es vom Volksanwalt.
Kommunikation per Mail geraten
Achitz kritisiert auch, dass die MA 40 oft deutlich zu lang für die Bearbeitung von Mindestsicherungsanträge brauche. Vorgeschrieben sind maximal drei Monate. „Aber eigentlich sollte es in den meisten Fällen viel schneller gehen – die Betroffenen brauchen ja das Geld zum Überleben“, so Achitz. Karin Maria L. habe einen Verlängerungsantrag im Februar gestellt. Unzählige Male habe sie versucht, die MA 40 telefonisch zu erreichen, irgendwann sei ihr gesagt worden, dass ihr Antrag nie eingegangen sei.
In der Anrufliste der Betroffenen finden sich vergebliche Anrufe bei der MA 40. Volksanwalt Achitz Anlass rät dazu, mit Behörden nicht per Telefon zu kommunizieren. Nutzen Sie lieber E-Mail, da können Sie im Zweifelsfall besser dokumentieren, was ausgemacht oder zugesagt wurde!", so Achitz.
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