Bei Familiennachzug
Wiens Sozialstadtrat Hacker befürwortet DNA-Tests
Ab kommender Woche werden die Maßnahmen für den Familiennachzug in Österreich erheblich verschärft. Unter anderem soll die Zahl der DNA-Tests "massiv erhöht" werden. Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) begrüßt das Vorgehen.
WIEN. Schon ab Montag sollen die strengeren Regeln für den Familiennachzug gelten, das hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Freitag angekündigt. Eine Zustimmung der Opposition braucht es dafür nicht, ein Erlass von Innen- und Außenministerium, die beide von türkisen Ministern geführt werden, reichen dafür aus. Die Grünen kritisierten die angekündigten Maßnahmen bereits.
In Wien sieht Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) die Sache anders - genauer gesagt steht er den Maßnahmen positiv gegenüber. Gegenüber "ORF Wien" sagte Hacker, es sei "eine der Maßnahmen, die der Rechtsstaat setzen kann, und es spricht nichts dagegen, das dann auch auszuprobieren". Hacker sei für alles zu haben, damit "wieder Ordnung in die Frage des Asylwesens kommt“, so der Stadtrat zu "ORF Wien".
Späterer Antrag für Familiennachzug
Kritik äußerte der rote Stadtrat jedoch am Zeitpunkt, bis zu diesem der Antrag auf Familienzuzug gestellt werden muss. Bisher muss das innerhalb der ersten drei Monate nach dem bewilligten Asylstatus geschehen. Hacker plädiert dafür, diesen Zeitraum auszudehnen, damit sich das System wieder "entspannen" kann. Zusätzlich fordert der Sozialstadtrat schnelleren und besseren Zugang zu Deutschkursen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Betroffen von den schärferen Maßnahmen beim Familiennachzug sind Ehepartner sowie minderjährige Kinder. Sollten Zweifel an der Echtheit ihrer Dokumente vorliegen, müssen sie noch im Herkunftsland vom österreichischen Botschaftspersonal einen DNA-Test machen lassen. Die Kosten von etwa 250 Euro müssen die Antragsteller vorerst selbst tragen. Erst bei einem positiven Ergebnis sollen diese refundiert werden.
Neben den DNA-Tests sollen ab Montag auch mehr Dokumente als Nachweis herangezogen werden. Reichte bisher der Reisepass, können die Behörden künftig auch Geburtsurkunde und Heiratsurkunde verlangen
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