Neuer Befehl aus Brüssel trifft auch unsere Heurigenwirte und Gastwirtschaften!
Ab 13. Dezember 2014: Informationspflicht über Allergieauslöser im Essen!
Dieses verfrühte Weihnachtsgeschenk sorgt in der Gastronomie natürlich für verständliche Aufregung:
Bereits mitten in den Vorbereitungen für zahlreiche Weihnachtsfeiern mussten
laut Brüsseler Befehl unsere Gastronomiebetriebe wieder einmal eine mehr als
fragwürdige Durchführungsverordnung (1169/2011) bedingungslos und unter
Strafandrohung umsetzen.
Denn die Nichtbefolgung dieser €U-Verordnung ist mit bis zu 50.000,00 EUR Strafe bedroht.
ACHTUNG: FRISCHGEKOCHTES ESSEN GEFÄHRDET IHRE GESUNDHEIT?!
Das darf doch nicht wahr sein! Schon seit unzähligen Generationen haben sich hungrige und durstige Menschen in unseren zahlreichen Heurigenbetrieben zu Speis und Trank begeben. Krankheits- oder gar Todesfälle sind uns bis dato nicht zu Ohren gekommen!
Doch auf einmal müssen Gastronomen bei Speisen alle Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen könnten, ausweisen. Manche Wirte belassen ihre altbewährte Speisekarte, müssen allerdings seit 13.12.2014 ein Datenblatt mit allen Inhaltsstoffen der Speisekarte beilegen. Eigens geschultes Personal muss verbindlich aufgenommen werden!
Herr Wirt, welche Inhaltsstoffe hat das Essen?
Welche allergenen Stoffe befinden sich in meinem Blattsalat?
Mögliche Antwort durch einen zusätzlich geschulten Kellner:
"Das Dressing kann Spuren von Sellerie und Senf enthalten!
Sie können somit Ihren Salat auf eigene Gefahr genießen! Mahlzeit!"
Betroffen von der neuen Verordnung sind auch Getränke, denn auch in Bier oder Wein finden sich genügend allergene Stoffe.
Gastwirte, Heurigenbetriebe, Hotels und Restaurants müssen die Verordnung umsetzen. Betroffen sind aber auch die Frühstücksangebote kleiner Pensionen, jeder Jungbauern- oder Feuerwehrball der Kulinarisches anbietet, jeder offizielle Vereinsabend samt dazugehörigem Menü. Auch sämtliche Würstl- oder Kebab-Stände müssen künftig aushängen, was sich in Käsekrainer oder im Döner wiederfindet.
Existenzbedrohlich zudem die drakonische Strafhöhe von bis zu 50.000 Euro, die bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsbestimmungen drohen.
Fühlen sich die multinationalen Lebensmittelindustriekonzerne durch eigenständige Gastwirte bedroht?
Als Folge diese EU-Lebensmittelinformationsverordnung werden in Zukunft
vermehrt Fertigprodukte, welche über eine EU-konforme Kennzeichnung verfügen, angeboten werden. Sollte das der Sinn dieses fragwürdigen €U-Befehls sein? Hat sich die Lobby der Fertignahrungsindustrie in Brüssel wieder einmal durchgesetzt, um die lästige Konkurrenz der freien Gastwirte
auszuschalten?
Anstatt frisch zubereitete gesunde und natürliche Kost aus unserer Region zu fördern, haben wir uns den Anordnungen aus Brüssel zu unterwerfen! Es müssen Datenblätter erstellt und Warnhinweise angebracht werden. Frisch und traditionell zubereitete Speisen sind den Brüsseler Verwaltungsapparat nicht mehr gut genug!
Der lange Arm Brüssels reicht somit bis in unsere Heimatgemeinde Matzendorf-Hölles hinein! Bei jedem freiheitsliebenden Menschen, welcher sich nicht alles und jedes vor schreiben lassen möchte, löst diese mehr als fragwürdige Brüsseler Befehlsausgabe mehr als nur eine Allergie aus!
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