Kastrationspflicht und Leinenzwang
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren im Bezirk beachtet werden müssen.
BEZIRK ZWETTL (bs). Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufende Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wir haben uns im Bezirk Zwettl umgehört, welche Regeln wo gelten, und was die Zwettler von Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb wissen und halten.
Maulkorb- und Leinenpflicht
"In Zwettl gibt es bezüglich der Gesetzesvorgaben keine Ausnahmen", bestätigt Bezirkshauptmann Michael Widermann auf Anfrage. "Ob alle Katzenbesitzer ausreichend informiert sind, kann ich nicht beurteilen, es sind jedoch in der Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl keine vermehrten Anfragen diesbezüglich eingelangt", so Widermann.
Bezüglich Hunde ist auf die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes hinzuweisen, insbesondere auf Paragraf 8 betreffend das Führen von Hunden. Dieser Paragraf besagt, dass Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sieht Paragraf 2 besondere Regelungen vor. So können etwa Sachverständigen-Gutachten vorzulegen sein.
Kastrationspflicht seit 2009
"Nachdem die Kastrationspflicht im Prinzip ja schon seit 2009 besteht, denke ich schon, dass das Bewusstsein diesbezüglich in der Bevölkerung angekommen ist", erklärt Stefan Leisser von der Tierklinik Zwettl. Die Tatsache, dass die bäuerliche Haltung ausgenommen wurde, war ja von Anfang an nicht unumstritten. Für den Tierarzt ist sehr positiv, dass mit der neuen Regelung diese Lücke nun geschlossen wurde. "Ich hoffe, dass diese Änderung nun auch im praktischen Leben eine Änderung bewirkt", so Leisser.
Extreme Katzenpopulation
Denn gerade Katzen in bäuerlicher Haltung trugen bislang sehr stark zur ungehemmten Vermehrung der Katzenpopulation bei. Katzen in Privathaushalten wurden ja schon vor der allgemeinen Kastrationspflicht in der Regel kastriert, um die Rolligkeit oder das Harnmarkieren in der Wohnung/Haus zu verhindern. "Ich hoffe, dass die Kastration von Katzen nun auch in bäuerlichen Haushalten zu Regel wird", so Leisser.
Die Kosten einer Kastration belaufen sich im Allgemeinen zwischen 90 und 100 Euro.
Von vermehrten Terminanfragen für Kastrationen kann Leisser noch nicht berichten: "Hier braucht es vielleicht auch noch eine größere öffentliche Diskussion, um das Bewusstsein diesbezüglich zu steigern."
Mehr zum Thema: Sechs Fragen und Antworten rund ums Kastrieren von Katzen http://www.meinbezirk.at/land-oesterreich/lokales/sechs-fragen-und-antworten-rund-ums-kastrieren-von-katzen-d1686292.html
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