Urteil gegen Zwettls Bürgermeister Prinz aufgehoben
Rechtsspruch in Holzhütten-Affäre von OGH nichtig erklärt – neue Hauptverhandlung anberaumt
ZWETTL. Am 31. März 2016 erfuhr Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz (ÖVP) vom Obersten Gerichtshof, dass seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil in der Holzhütten-Affäre (Bericht: http://www.meinbezirk.at/zwettl/politik/prinz-urteil-nach-einspruch-nicht-rechtskraeftig-d1328493.html) stattgegeben wurde. Das Urteil wurde aufgehoben und eine neue Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Krems angeordnet.
„Mit diesem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes liegt ein für mich erfreuliches Zwischenergebnis vor! Gleichzeitig ersuche ich aber im Hinblick darauf, dass damit das Strafverfahren nicht gänzlich abgeschlossen ist und somit noch immer ein laufendes Verfahren vorliegt, um Verständnis dafür, dass ich weder den mir zugegangenen Entscheid der Höchstrichter noch die gegenständliche Causa im Allgemeinen weiter kommentiere! In Anbetracht des berechtigten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit möchte ich nur, dass auch die interessierte Öffentlichkeit von diesem für mich positiven Zwischenergebnis in Kenntnis gesetzt wird“, nimmt Bürgermeister Herbert Prinz zum Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes Stellung.
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