Wo darf ich im Schneechaos parken?
ZWETTL. Wenn keine Gehsteig-Abschrägung erkennbar ist, darf man sein Auto nicht einfach ungeniert in einer Hauseinfahrt abstellen. "Ist z.B. ein 'Einfahrt freihalten' -Schild vorhanden, muss man davon ausgehen, dass sich unter der Schneedecke eine Gehsteig-Abschrägung befindet", erklärt der Rechtsexperte des Clubs.
Wenn die Kurzparkzonen-Regelung nicht extra aufgehoben worden ist, gelten Kurzparkzonen trotz Schneefalls. Die blaue Bodenmarkierung braucht nicht sichtbar sein, sie muss nicht einmal vorhanden sein. Kurzparkzonen sind ausschließlich durch Verkehrszeichen verordnet. Der ÖAMTC-Jurist erhofft sich allerdings, dass die Überwachung der Kurzparkzonen bei starkem Schneefall von Städten und Orten kulant gehandhabt bzw. die Überwachung der Kurzparkzone vorübergehend ausgesetzt wird.
Übrigens: Wer sein Auto in der Kurzparkzone abstellt, muss bei Schneefall nicht ständig die Scheibe putzen, damit Kurzparkschein oder Parkuhr gut sichtbar sind. "Dem Aufsichtsorgan kann durchaus zugemutet werden, den Schnee von der Windschutzscheibe zu wischen, um ins Wageninnere schauen zu können", sagt Hoffer.
Quelle: www.auto-motor.at (ÖAMTC)
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.