Freizeit-Polizze soll steirischen Sportlern mehr "Bewegungsfreiheit" bringen

Für Radfahrer, Wanderer und Reiter könnten sich mit der neuen "Freizeit-Polizze" noch mehr Sportmöglichkeiten in der Steiermark ergeben. | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Christine Seisenbacher

Prinzipiell soll die neue Freizeit-Polizze des Landes, die ein Wegehalter mit der regional zuständigen Tourismusorganisation abschließen muss, dem Grundeigentümer bzw. Instandhalter die Sorge vor der Wegehalterhaftung nehmen. Die Polizze nimmt den Wegehaltern nämlich ihre gesetzliche Haftung ab.

Kenntnisse vorausgesetzt

„Für Schäden die Wanderer, Reiter und Mountainbiker fremden Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, sind diese selbst verantwortlich und müssen dafür gegebenenfalls haften“, weiß Herbert Schrefl, Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der Wirtschaftskammer Steiermark. Auch wer als Reiter oder Mountainbiker nicht die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten aufweist, kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er einen Schaden verursacht. Für Fußgänger bzw. Wanderer gibt es dazu keine speziellen Vorgaben – also keine „Wandertüchtigkeit“ –, für Radfahrer genügt die Vollendung des 12. Lebensjahres. Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein. „Die Privathaftpflichtversicherung, die meist in einer Haushaltsversicherung inkludiert ist, schützt gegen Schadenersatzansprüche aus Vorfällen, bei denen man jemand anderem fahrlässig etwas angetan, z. B. bei einem Fahrradunfall jemanden verletzt, hat. Nicht gedeckt sind somit Eigenschäden. Dies sind Schäden, die sich der Versicherungsnehmer selbst zugefügt hat.“, weiß Schrefl.

Hintergrund

„Das Tourismusressort verfolgt mit der Versicherung einerseits das Ziel, Grundstückseigentümer zu motivieren, Wege über private Liegenschaften der Allgemeinheit für Sport- und Freizeitaktivitäten (Wandern, Mountainbiken, Reiten, Langlaufen usw.) zugänglich zu machen und diesen im Gegenzug dafür Rechtssicherheit zu gewährleisten und andererseits Personen, die diese Wege benutzen und dabei Unfälle erleiden, Versicherungsschutz hinsichtlich berechtigter versicherter Haftpflichtansprüche zu gewähren“, heißt es in der Infobroschüre des Landes Steiermark zu den Absichten hinter der Freizeit-Polizze. (siehe http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11681142_74838265/d779186b/Endfassung%20Infobrosch%C3%BCre%20Freizeit%20Polizze.pdf).

Lücken

Auch wenn der Titel „Freizeit-Polizze“ manche auf einen falschen Gedanken bringen kann, eine völlige Absicherung für alle Eventualitäten ist durch die Freizeit-Polizze auf keinen Fall gegeben, sagt Schrefl: „Kinder unter 12 Jahren sind als Radfahrer zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso muss ein Biker natürlich auf für ihn geeigneten Wegen unterwegs sein.“ Ein Eigenverschulden ist dadurch nie gedeckt: „Wo keine Haftung, da natürlich auch keine Deckung.“ Sprich Kosten, wie sie eine private Unfallversicherung z.B. bei Berufsunfähigkeit auf Grund eines Unfalls durch Eigenverschulden, sind durch die Freizeit-Polizze natürlich nicht gedeckt.

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