"Das Menschenrecht auf Demokratie" von Univ.-Prof. Dr. Stephan Kirste
Im Rahmen der GRAZ JURISPRUDENCE TALKS des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Uni Graz referiert der renommierte Rechts- und Sozialphilosoph über das Thema "Menschenrecht auf Demokratie":
Ein Menschenrecht auf Demokratie lässt sich weder durch die Bedeutung der Demokratie für die Menschenrechte, noch durch die Bedeutung der Menschenrechte für die Demokratie, noch durch die Gleichursprünglichkeit von Menschenrechten und Demokratie begründen. Menschenrechte und Demokratie haben einen gemeinsamen Ursprung in der positiven Freiheit als Autonomie. Als Menschenrecht auf Demokratie soll ein subjektives Recht auf gleiche Partizipation an der Beratung, Interpretation und Durchsetzung von allgemeinen Rechten und Pflichten verstanden werden.
Ort: Universitätsplatz 2/2 OG/ Hörsaal 02.21
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