Jugendschutz wird schärfer kontrolliert

Auf Kontrollgang: Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer mit seinem Team und die Polizei.
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  • hochgeladen von Waltraud Wachmann

In Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld führt die Polizei gezielte Jugendschutzkontrollen durch. Dabei geht es vorrangig um die verbotene Abgabe von Alkohol und Zigaretten. Bei den Kontrollaktionen werden jugendliche Testkäufer - laut Gesetz seit zwei Jahren erlaubt - eingesetzt.
Erste Einsätze, wie Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer, Sicherheitsreferatsleiter Karl Wurzer und Herbert Csecsinovits vom Bezirkspolizeikommando berichteten, zeigten Handlungsbedarf auf.
„Bei mehr als die Hälfte aller Testkäufe bei 17 Kontrollen habe es Beanstandungen gegeben. Bei einer Großveranstaltung im Bezirk hat der 15jährige Testkäufer von 14 kontrollierten Abgabestellen an 13 Alkohol oder Zigaretten bekommen", berichtete Wurzer, dass bei Überprüfungen zumeist ein Ausweis verlangt worden und danach dennoch ausgeschenkt worden sei.

Der Präventionsgedanke stehe bei dieser Schwerpunktmaßnahme im Vordergrund, erklärte Wiesenhofer. "Beim ersten Vorfall wird ermahnt und aufgeklärt", so der Bezirkshauptmann. Der Strafrahmen des Jugendschutzgesetzes beträgt bei einer Übertretung für Jugendliche bis zu 300 Euro, wobei vorrangig die Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder die Erbringung von Sozialleistungen verhängt werden. Bei Erwachsenen, ob Verkäufer, Kellner oder Erziehungsberechtigter betragen die Strafen bis zu 3.000 Euro.
Wie Peter Bubik, Leiter des Anlagenreferates ausführte, haben die rechtlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes auch in der Gewerbeordnung ihren Niederschlag gefunden haben. Bei mehrmaligen Verstößen kann oder muss ein Gewerbeentziehungsverfahren eingeleitet werden.
Seitens der Polizei werden egelmäßig Jugendschutzkontrollen durchgeführt. "Beamte in Zivil gehen in die Lokale hinein, uniformierte Polizisten sind im Umfeld unterwegs", erklärte Herbert Csecsinovits. Auf Präventivmaßnahmen wie Aufklärung in Schulen setzt "Jugendcop" Arthur Hirschenberger.

Steirisches Jugendschutzgesetz
In der Steiermark dürfen Jugendliche bis 14 Jahre von 5 bis 21 Uhr ausbleiben. Zwischen 14 und 16 Jahren gilt die Zeit von 5 bis 23 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es keine gesetzliche Begrenzung mehr. Bis zum 16. Geburtstag darf kein Alkohol und Tabak konsumiert werden. Bis zum 18. Geburtstag sind gebrannter Alkohol und spirituosenhaltige Mixgetränke verboten.

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