Umwelt- und Gemeinderechte sollen eingeschränkt werden

Eine Gesetzesänderung soll die Umweltrechte und das Mitspracherecht von Gemeinden einschränken - die Grünen wehren sich dagegen. | Foto: Albert Pichler / Regionaut
  • Eine Gesetzesänderung soll die Umweltrechte und das Mitspracherecht von Gemeinden einschränken - die Grünen wehren sich dagegen.
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TIROL. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) initiiert einige Gesetzesänderungen. Zahlreiche Bundesgesetze sollen geändert werden. Diese Änderungen betreffen zahlreiche Gesetze im Umweltbereich, unter anderem die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind 150 Seiten schwer und sollen nun in sechs Tagen begutachtet werden. Die Grünen wehren sich gegen diesen „Großangriff auf den Umweltschutz“.

Fünf Tage für 150 Seiten

Umweltminister Andrä Rupprechter legte am Dienstag, 18.10.2016, ein umfangreiches Paket zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Umweltschutzes vor. Die geforderten Änderungen sind auf 150 Seiten zusammengefasst und die Begutachtungsfrist auf 6 Tage festgelegt. Gebi Mair, Klubobmann der Grünen im Tiroler Landtag, kritisiert diese kurze Begutachtungsdauer: Diese sei eine Frechheit gegenüber Ländern und Interessensvertretungen. Gleichzeitig seien die Änderungen aber auch ein Großangriff auf den Umweltschutz.

“Die Entrechtung der Gemeinden werden wir nicht zulassen“
Gebi Mair

Gebi Mair erwartet sich von Andrä Rupprechter eine Verlängerung dieser Frist, denn nur so sei eine ernsthafte Debatte über die Konsequenzen der Änderungen möglich.

Entrechtung von Gemeinden

Eine der Gesetzesänderungen betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfungen und strikten Genehmigungskriterien für Projekte. Bisher konnten Gemeinden bei Großprojekten ihre volle Parteistellung ausnutzen. Der Gesetzesentwurf besagt, dass Gemeinden nur mehr in ihrem eigenen Wirkungsbereich Parteirechte nutzen können sollen. Das bedeutet im Detail, dass viele Umweltfragen, die eine Gemeinde betreffen aber nicht in die formelle Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, nicht mehr thematisiert werden können. Gemeinden haben somit keinen Einfluss mehr auf mögliche Umweltprobleme durch Projekte in ihrem Umfeld. Sie sollen sich nicht mehr in die Verfahren einbringen können.

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