16 Gemeinden sind abgeblitzt

Fusionskritiker: Berndhard Walzer (Neumarkt) und Peter Müller (St. Marein). Foto: KK
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Die ersten Gemeinden sind abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof hat sich bislang mit den Anträgen von 16 steirischen Orten gegen die Gemeindefusionen befasst und allesamt abgewiesen - darunter auch jene der Gemeinde St. Marein bei Neumarkt. Begründung: „Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf ungestörte Existenz“.
Die Reformpartner Landeshauptmann Franz Voves und Hermann Schützenhöfer reagierten erleichtert bis erfreut: „Wichtig ist für uns, dass die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen nicht zutrifft.“ Die Entscheidung stärke die Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Gleichzeitig streckten beide ihre Hand nach den Reformgegnern aus: „Wir wollen nach wie vor alle ins Boot holen und gemeinsam an einer guten Zukunft arbeiten.“
Ernüchterung herrscht dagegen bei der Gemeindeinitiative rund um Max Taucher: „Das letzte Wort über die Gemeindefusionen werden die Wähler in den betroffenen Gemeinden bei der Wahl im kommenden Jahr sprechen.“

Lercher begrüßt Entscheidung

Der Murauer Landtagsabgeordnete und SPÖ-Landesgeschäftsführer Max Lercher äußerst sich in einer ersten Reaktion positiv über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (siehe Bericht links): „Das ist eine wichtige Entscheidung für die Region. Die Ziele und positiven Effekte der Gemeindestrukturreform werden damit von höchster Stelle bestätigt und unterstrichen. Damit wird gezeigt, dass Politik gestalten und Notwendiges und Richtiges umsetzen kann, wenn Mut dazu gezeigt wird.“
Auch Lercher appelliert an eine gemeinsame Arbeit mit allen Fusionsgegnern. „Konstruktive Arbeit und Zukunftsperspektiven im Sinne der Bürgerinnen und Bürger müssen hier vordergründig sein“, sagt der Abgeordnete.

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