Achtung: Ab 1. Februar 2016 gilt nur mehr mandarin-oranges Pickerl

Ab Montag, 1. Februar 2016, gilt ausschließlich die mandarin-orange Vignette auf Österreichs Autobahnen.
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Ö. Die Gültigkeit der azurblauen 2015er-Jahresvignette erlischt mit Sonntag, den 31. Jänner 2016. Ab 1. Februar muss das neue mandarin-orange Autobahn-Pickerl.

Vignettenpflicht

Vignettenpflicht herrscht in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 85,70 Euro (Pkw) bzw. 34,10 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2- Monats-Vignetten. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen. Der ARBÖ empfiehlt die Entfernung von abgelaufenen Vignetten, um einen „Pickerlwald“ auf der Windschutzscheibe zu vermeiden. Vor allem für Autofahrer, die viel auf Europas Straßen unterwegs sind, kann es auf der Windschutzscheibe eng werden. Autobahnvignetten, Umweltplaketten, Parkpickerl und Begutachtungsplakette – und schon gleicht die Frontscheibe einem „Panini-Album“.

Beleg aufheben

Der Kaufnachweis sollte aufbewahrt – er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.

Wer mit blauen Kennzeichen unterwegs ist und ein Fahrzeug überstellt, muss eine ordnungsgemäß entwertete Zweimonatsvignette mitführen, diese aber nicht auf die Windschutzscheibe kleben. Hierbei reicht die Mitnahme im Fahrtenbuch aus. Beim Abstellen und Verlassen des Kraftfahrzeuges – etwa bei einer Raststätte – muss aber die Vignette von außen leicht sicht- und kontrollierbar im Kraftfahrzeug hinterlegt werden, da dies sonst als Mautprellerei bewertet wird. Achtung: wer bei Kraftfahrzeugen mit Überstellungskennzeichen eine Jahres- oder 10-Tagesvignette verwendet, muss sie – wie in allen anderen Fällen – sehr wohl aufzukleben.
Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen – wo sie auch zu beantragen ist.

Alte Vignetten entfernen

Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht, in Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette. Heimische Lenker sollten laut Asfinag nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben – solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten. „Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen, um Unannehmlichkeiten oder Strafen wegen zu vielen Aufklebern zu vermeiden“, so ARBÖ- Rechtsexperte Dr. Stefan Mann.

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