Das Einzelunternehmen im Krankenstand

Für Einzelunternehmer hat sich einiges gebessert: das  Krankengeld wurde erhöht und der Mindestbeitrag der SVA abgesenkt. | Foto: MEV
  • Für Einzelunternehmer hat sich einiges gebessert: das Krankengeld wurde erhöht und der Mindestbeitrag der SVA abgesenkt.
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  • hochgeladen von Linda Osusky

ÖSTERREICH. Knapp 280.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) gibt es in Österreich - Tendenz steigend. Kommt die nächste Grippewelle, kann das Einzelunternehmen in Schwierigkeiten kommen. Die Regionalmedien Austria haben sich das Leistungsangebot der Sozialversicherungsanstalt (SVA) für EPU näher angesehen.

Zusatzversicherung abschließen

Im Krankheitsfall haben EPU erst ab dem 43. Tag im Krankenstand Anspruch auf Krankengeld in der Höhe von 28,88 Euro täglich. Eine Zusatzversicherung bei der SVA bringt aber schon ab dem 4. Tag Krankengeld. Diese kostet 2,5 Prozent des Gewinns, mindestens aber rund 30 Euro im Monat.

Selbstbehalt halbieren

Beim Arzt haben Selbstständige in der Regel einen Selbstbehalt in der Höhe von 20 Prozent. Dieser kann allerdings halbiert werden, wenn man am SVA-Gesundheitscheck teilnimmt und die Gesundheitsziele erreicht.

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