Volksbegehren „Gegen TTIP/CETA“ beginnt

Das CETA Abkommen erleichtert u.a. die Containerschifffahrt.

In diesem Zeitraum haben Stimmberechtigte die Möglichkeit, in den Text des Volksbegehrens Einsicht zu nehmen und mit ihrer eigenhändigen Unterschrift ihre Zustimmung zum Volksbegehren zu erklären. Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihre Stimme nicht in der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes abgeben wollen, benötigen eine Stimmkarte.

Wortlaut des Volksbegehrens

"Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen."
Eine Unterstützung des vom „Verein gegen TTIP, CETA und TiSA“ beantragten Volksbegehrens ist auf jenem Gemeindeamt möglich, in dem Stimmberechtigte ihren Hauptwohnsitz haben. Zur Eintragung ist unbedingt ein Dokument zum Nachweis der Identität (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) mitzubringen!
In der Stadtgemeinde Leibnitz sind Eintragungen in die Listen im Meldeamt des Rathauses (Tür-Nr. 3) zu folgenden Zeiten möglich: 23. und 26., Jänner von 8 bis 20 Uhr; 24., 25., 27., 30. Jänner von 8 bis 16 Uhr sowie am 28. und 29. Jänner von 8 bis 12 Uhr.

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