Domplatz: Das zehntausendste Skelett ist freigelegt
Die wissenschaftlichen Arbeiten schreiten zügig voran: Mit der Freilegung der zehntausendsten Bestattung im Rahmen der für die Neugestaltung des Domplatzes gesetzlich vorgeschriebenen archäologischen Ausgrabungen wurde ein Rekord erreicht.
ST. PÖLTEN (red). Dieser Tage wurde am St. Pöltner Domplatz das zehntausendste Skelett ausgegraben. Europaweit gibt es keinen mittelalterlich-frühneuzeitlichen Friedhof, auf dem derart viele Bestattungen freigelegt wurden. Um entsprechende wissenschaftliche Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und zum Gesundheitszustand treffen oder Rückschlüsse auf Ernährungsgewohnheiten und Lebensbedingungen ziehen zu können, müssen die Skelette zunächst fein säuberlich herausgeputzt werden. Als nächster Schritt folgt die Dokumentation der Funde und nach der Bergung wird die anthropologische Untersuchung durch die medizinische Universität Wien durchgeführt. Bestimmt werden Lebensalter, Geschlecht und Größe. Untersucht wird zudem, ob sich Krankheiten oder Verletzungen feststellen lassen. Am Ende des Projektes werden die Individuen am heutigen Friedhof in einem Sammelgrab beigesetzt.
900 Jahre Friedhof
Am heutigen Domplatz lag einst der Stadtfriedhof von St. Pölten. Wie die Ausgrabungen nachwiesen, wurde er bereits im 9. Jahrhundert nach Christus angelegt. 1779 wurde er aufgelassen. Im 19. Jahrhundert hat man das Niveau des ehemaligen Friedhofs abgesenkt, sodass die Bestattungen bereits unmittelbar unter der Beton- bzw. Asphaltdecke zum Vorschein kommen. Stadtarchäologe Ronald Risy schätzt, dass etwa 35.000 Menschen am heutigen Domplatz bestattet wurden.
Archäologie ist Voraussetzung für Neugestaltung
Der gesamte Domplatz wurde vom österreichischen Bundesdenkmalamt zum Bodendenkmal erklärt. Für die Neugestaltung des Domplatzes muss ein fachgerechter Unterbau hergestellt werden, damit die Haltbarkeit der Oberfläche für Jahrzehnte garantiert werden kann. Zudem müssen Wasser-, Stromleitungen sowie Kanal, die teilweise hundert Jahre alt sind, sowie andere Einbauten, dringende erneuert werden. Die Oberflächengestaltung und die Erneuerung der Einbauten erfordern massive Eingriffe in den Untergrund, die aufgrund der Gesetzeslage nur unter Einhaltung des Denkmalschutzes mit Einbeziehung von archäologischen Grabungen durchgeführt werden dürfen.
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