Jugendschutz
Jugend sauft 24 Stunden ab Hof
Rund um die Uhr Einkaufen bedeutet Freiheit - auch für die Jugend, die unkontrolliert Alkohol kaufen kann.
BEZIRK. An die 60 Ab-Hof-Geschäfte und Weinboxen bieten im Bezirk die Möglichkeit, rund um die Uhr einzukaufen. Und falls die Partygäste um zehn Uhr abends bereits sämtliche Weinvorräte leergetrunken haben, muss niemand mehr Durst leiden. Das gilt für alle Altersgruppen. Denn in vielen Ab-Hof-Läden gibt es keine Alterskontrolle beim Bezahlen.
Ein Winzer aus dem Bezirk, der namentlich nicht genannt werden will, spricht von Wettbewerbsverzerrung: "Ich habe viel Geld in einen Weinautomaten investiert, der mit einem elektronischen Kontrollsystem ausgestattet ist." Nur der einmalige Einkauf von alkoholischen Getränken ist möglich, danach ist Schluss. Und ähnlich wie bei Zigarettenautomaten wird beim Zahlen mit der Karte das Alter des Käufers überprüft.
Vertrauenssache
Andere Weinbauern hoffen auf die geistige Reife der Jugend. Sie haben bei ihren öffentlich zugänglichen Weinboxen Handkassen bereitgestellt. Die Recherche bestätigt: Viele Ab-Hof-Läden sind ebenfalls frei zu betreten - und in einigen Fällen ist Alkohol ebenso frei verfügbar. Beispiel Ollersdorfer Leonhardimarkt: Er wird von der Gemeinde betrieben, hier werden Produkte von regionalen Produzenten verkauft, darunter auch Weine und Spirituosen. Zutritt täglich von 5 bis 23 Uhr. SPÖ-Bezirksvorsitzender und Vizebürgermeister Rene Zonschits setzt auf die Vernunft der Kunden: "Beim Bezahlen von Alkohol wird über den Scanner mittels Signalton das Alter des Käufers abgefragt. Das ganze Geschäftsmodell baut auf Vertrauen auf." Dass dies in Ollersdorf nicht missbraucht werde, würden die Umsatzzahlen belegen: 99,2 Prozent der Einkäufe werden korrekt abgerechnet.
Bezirkshauptmannstellvertreter Wolfgang Merkatz informiert über die Rechtslage: "Landwirte unterliegen nicht der Gewerbeordnung, wohl aber dem niederösterreichischen Jugendschutzgesetz." Dieses besagt in § 18 Absatz 1: Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen alkoholische Getränke ... an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch besitzen noch konsumieren. Dazu Zörnpfenning: "Somit haben die Personen, die die Läden betreiben, das Alter zu kontrollieren."
Rechtsberatung für Bauern
Bei der Bezirksbauernkammer sei die Problematik durchaus bekannt, äußert sich dazu Pressemitarbeiterin Daniela Morgenbesser in einer Stellungnahme: "Wir sind bemüht durch Informationen und Beratungen die Bauern auf die rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf alkoholische Getränke in Selbstbedienungsautomaten hinzuweisen. Leider kann es sein, dass noch nicht allen die Gesetzeslage im Hinblick auf Automaten bewusst ist. Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen, im Glauben, dass dies mit Zigarettenautomaten gleichzusetzen ist und eine Prüfung mit Bankomatkarte ausreichend sei."
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