Erst Kinder, dann Bildung
Bildungskarenz neu kann noch nicht direkt auf Elternkarenz folgen
(red). Aufregung um die neuen Bestimmungen bei der Bildungskarenz gab es, als vielen Eltern klar wurde, dass es nicht mehr möglich ist die Bildungsmaßnahmen direkt an die Elternkarenz anzuschließen. Um für eine Bildungskarenz in Frage zu kommen, muss man sechs Monate durchgehend bei einem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Wie das in der Praxis aussehen solle und von welchem Arbeitgeber man das erwarten könne, wollten einige Fragesteller im Online-Forum des Parlaments gerne wissen (meinparlament.gv.at).
Doch jetzt tut sich etwas, die Lücke soll geschlossen werden: In einer Übergangsregelung für Eltern bis Ende 2016 geborener Kinder soll nun festgelegt werden, dass die Bildungs- auf eine Elternkarenz folgen darf, ohne zwischenzeitlich zu arbeiten. Die Ausnahmeregelung ist nun in parlamentarischer Behandlung.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.