45 Euro geraubt: Tschetschene hielt Amstettner Waffe an den Kopf
Tschetschenen erbeuteten in Amstetten 45 Euro und zwei Handys bei einer "Drogenparty".
BEZIRK AMSTETTEN. „Wir wollten zu einer Drogenparty“, begründete ein 21-jähriger Tschetschene die Fahrt zu einem Lokal im Bezirk Amstetten. Eine 19-jährige Bekannte chauffierte daher am 21. November vergangenen Jahres die fünf Landsmänner und ließ sich überreden, mögliche Suchtgiftkunden aus dem Lokal zu locken.
Kunden werden überfallen
Bereits im Auto habe man besprochen, sich unter dem Vorwand Marihuana zu verkaufen, die Geldbörse möglicher Kunden zeigen zu lassen, um ihnen schließlich Bargeld wegzunehmen. Als das Mädchen mit zwei Burschen aus dem Lokal kam, zückte der 18-Jährige unter den Angeklagten eine Gaspistole und erbeutete 45 Euro und zwei Handys.
Fahrt im Kofferraum
Er sei in die Tat der anderen Beschuldigten überhaupt nicht involviert gewesen. Vielmehr habe er sie aufgefordert, „die Opfer in Ruhe zu lassen“, beteuerte der 21-Jährige, vertreten durch Verteidiger Siegfried Gruber, gegenüber Jugendrichter Markus Grünberger.
Der 19-jährige Mitangeklagte gab an, auf der Fahrt im Kofferraum gesessen zu sein und von den Plänen nichts mitbekommen zu haben, da er mit Kopfhörern Musik hörte.
Waffe an Stirn gehalten
„Ich wurde angesprochen, ob ich Drogen kaufen will“, berichtete eines der Opfer und ergänzte: „Plötzlich hat einer eine Waffe herausgeholt und mir an die Stirn gehalten.“ Schon das Auftreten von zumindest zwei der Tschetschenen hätten die beiden Männer als Bedrohung empfunden und seien daher den Forderungen von Anfang an nachgekommen.
Widersprüchliche Aussagen
„Angesichts vieler widersprüchlicher Aussagen sind wir vom kleinsten gemeinsamen Nenner ausgegangen“, meinte Grünberger in seiner Urteilsbegründung. Die Aussagen des Mädchens und des 21-Jährigen schienen dem Schöffensenat nicht glaubwürdig, daher fasste der Beschuldigte unter anderem aufgrund seines Alters und seiner Vorstrafen zwei Jahre Haft aus (nicht rechtskräftig). Verteidiger Siegfried Gruber legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Die Urteile sind gefällt
Ihrer Beteiligung entsprechend erhielt jener Angeklagte, der die Waffe verwendete, aber unbescholten ist und noch nicht als Erwachsener zählt, wegen schweren Raubes eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der 19-Jährige bekam wegen minderschweren Raubes 21 Monate, davon 14 bedingt, sein 16-jähriger Komplize elf Monate, davon acht bedingt. Diese Urteile sind rechtskräftig. Ausgeschieden aus dem Verfahren wurde ein 18-jähriger Tschetschene, dem die Staatsanwaltschaft noch einen weiteren ähnlich gelagerten Raub, aber ohne Waffe zur Last legt.
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